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Beschwerde gegen Verbot von Torfabbau in Niedersachsen scheitert in Karlsruhe
Die Verfassungsbeschwerde eines Torf abbauenden Unternehmens gegen das Abbauverbot in Niedersachsen und die dazugehörige Übergangsregelung ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerde nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. Das Unternehmen bedachte demnach nicht, dass es sich erst nach einem von der Naturschutzbehörde abgelehnten Antrag an das Gericht wenden könnte. (Az. 1 BvR 2681/24)
Niedersachsen ist dem Bundesamt für Naturschutz zufolge das Bundesland mit der größten Torfabbauindustrie in Deutschland. Der Abbau von Torf aus Mooren trägt aber zur Freisetzung von klimaschädlichen Treibhausgasen bei und zerstört Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Darum ist er inzwischen stark zurückgefahren.
Seit zwei Jahren ist der Abbau von Torf in Niedersachsen verboten, es gibt aber eine Übergangsregelung für Anträge, die vor Mitte Dezember 2023 eingegangen sind. Diese können unter bestimmten Umständen noch bewilligt werden.
Das Unternehmen beantragte vor dem Stichtag zwölf Abbaugenehmigungen. Im Dezember 2024 wandte sich die Firma an das Verfassungsgericht. Sie sah unter anderem ihre Berufsfreiheit und ihre Eigentumsfreiheit verletzt.
Sie beachtete dabei aber auch nicht, dass die relevanten Fragen zunächst von anderen Gerichten geklärt werden müssten. Darum nahm das Verfassungsgericht die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Es verwies darauf, dass das Unternehmen zunächst zumindest für eine Übergangszeit weiterarbeiten könne, da es Bestandsgenehmigungen bekam.
F.Wilson--AT