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BGH: Urteil gegen bayerischen Landtagsabgeordneten wegen Erpressung rechtskräftig
Sieben Monate nach der Verurteilung des bayerischen Landtagsabgeordneten Franz Rieger (CSU) zu einer Geldstrafe wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist das Urteil des Landgerichts Regensburg rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision Riegers, wie er am Mittwoch mitteilte. Als Reaktion auf die Entscheidung legte der Abgeordnete seine Mitgliedschaft in der CSU-Landtagsfraktion nieder. (Az. 6 StR 74/22)
Das Landgericht hatte Rieger im November zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 400 Euro verurteilt. Laut Urteil forderte er 2013 von einem Immobilienunternehmer Parteispenden in Höhe von 50.000 Euro. Als dieser ablehnte, habe er "auf die Bedeutung seiner Partei im Regensburger Stadtrat und ihren Einfluss auf die dortige Stadtpolitik hingewiesen, namentlich hinsichtlich zukünftig auszuweisender Baugebiete und zu erteilender Baugenehmigungen", wie der BGH formulierte.
Der Unternehmer sagte daraufhin eine Spende zu. Rieger half ihm außerdem zweimal bei Steuerhinterziehung, wie das Landgericht feststellte. Er legte beim BGH Revision gegen seine Verurteilung wegen Erpressung ein, hatte damit aber keinen Erfolg.
"Das Urteil ist nun rechtskräftig, und ich muss das akzeptieren", teilte Rieger am Mittwoch mit. Er halte das Urteil aber für "komplett falsch, denn ich kenne die Wahrheit." Mit sofortiger Wirkung, "wenn auch schweren Herzens", lege er seine Mitgliedschaft in der Fraktion nieder. Sein Landtagsmandat werde er noch bis zum Ende der Legislaturperiode ausüben. "Denn ich fühle mich der Region Regensburg und den Menschen hier verpflichtet."
A.Ruiz--AT