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Union will spätestens Ende September wegen U-Ausschuss zu Warburg-Affäre klagen
Die Union will bis spätestens Ende September ihre Klage wegen des verweigerten Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre um die Hamburger Warburg-Bank beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde "möglichst schnell im Sommer (...) nach Karlsruhe gehen", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Patrick Schnieder (CDU), am Mittwoch. Er warf der Ampel-Regierung vor, den Ausschuss aus Furcht vor Enthüllungen zur Rolle von Kanzler Olaf Scholz (SPD) in der Warburg-Affäre zu verhindern.
Die Union will in dem Untersuchungsausschuss die Rolle des früheren Hamburger Bürgermeisters Scholz im Warburg-Skandal beleuchten. Dabei geht es um den Verzicht Hamburgs auf die Rückforderung millionenschwerer Steuererstattungen, die das Institut zu Unrecht erhalten hatte. Die Union vermutet dabei politische Einflussnahme.
Frage sei, "warum macht man das, wovor hat man Angst, was hat man zu verbergen", sagte Schnieder mit Blick auf die Motive der Ampel-Parteien, den Ausschuss zu verweigern. Diese argumentieren, dass das von der Union verlangte Untersuchungsmandat für einen Bundestagsausschuss verfassungswidrig sei, weil es sich "ganz überwiegend" auf das Handeln der Hamburger Verwaltung bezieht. Die Regierungsparteien wollen den Ausschuss deshalb am Mittwochnachmittag bei einer Abstimmung im Plenum endgültig ablehnen.
"Das hat es noch nie gegeben", sagte Schnieder. Bisher sei zwischen Regierung und Opposition immer eine Lösung im Dialog über das Untersuchungsmandat gefunden worden. Dies habe die "Ampel" aber "gar nicht ernsthaft versucht". Schnieder zeigte sich sicher, dass der Ausschuss nach der Entscheidung in Karlsruhe "früher oder später" kommen werde.
Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Mathias Middelberg (CDU) warf der Regierungskoalition "Verzögerungstaktik" vor. Die Argumentation, es handele sich hier um Handeln auf Landesebene, sei vorgeschoben. Offenbar sei "die Angst einfach riesengroß (...), dass da eben tatsächlich noch was zutage gefördert wird".
Die Unionsfraktion stellte nun im Bundestag einen Antrag, für den Ausschuss möglicherweise interessante Daten und Akten bis zu der Entscheidung in Karlsruhe nicht zu löschen. Dem Antrag zufolge geht es um "sämtliche Daten sowie Akten und sächliche Beweismittel zu Fragestellungen, auf die sich der beantragte Untersuchungsauftrag bezieht". Es solle verhindert werden, dass solche Dokumente und Daten vernichtet würden, weil dies durch gesetzliche Fristen vorgeschrieben sei.
Ch.P.Lewis--AT