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Bundesfinanzhof verhandelt über Rechtmäßigkeit von Solidaritätszuschlag
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über den Solidaritätszuschlag. Die entscheidende Frage ist, ob die Abgabe überhaupt noch verfassungsgemäß ist, weil der Solidarpakt II zur finanziellen Unterstützung der ostdeutschen Länder schon 2019 auslief und der Länderfinanzausgleich neu geregelt wurde. Ein bayerisches Ehepaar zog mit Unterstützung des Steuerzahlerbunds vor Gericht. (Az. IX R 15/20)
Es wehrt sich gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Steuerjahr 2020. Auch die neue Regelung, nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2021 nur noch etwa zehn Prozent der Steuerpflichtigen die Abgabe zahlen müssen, hält es für verfassungswidrig. Sollte der BFH dieser Auffassung zustimmen, würde er die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Eine Entscheidung wird für Dienstag noch nicht erwartet. Sie soll voraussichtlich Ende Januar fallen.
A.Ruiz--AT