-
Diplomat: USA und Iran führen am Mittwoch indirekte Gespräche in Katar
-
Erneut mehr Kegelrobben in Wattenmeer gezählt
-
Sänger Bill Kaulitz leidet unter Schlafproblemen
-
Durchsuchungen auch beim DFB: EM 2024 im Visier der Justiz
-
Mehr und hochpreisige Ware angelandet: Deutsche Fischer steigern Erlöse
-
Rekordwert im ersten Halbjahr: Erneuerbare deckten 58 Prozent des Stromverbrauchs
-
Razzien in Deutschland in Zusammenhang mit Fußballeuropameisterschaft 2024
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote bei Brand in Wohnkomplex in Monschau
-
Feuer in Lagerhalle für Holzsärge in Bayern - vier verletzte Einsatzkräfte
-
Nagelsmann zurück in Deutschland - Sky: Klopp bereit
-
AfD-Klage zu Kontrollkommission in Thüringen scheitert aus formalen Gründen
-
Knapp ein Drittel von 25-Jährigen wohnt noch bei Eltern
-
Förderprogramm "Demokratie leben" neu aufgelegt - Überarbeitung umstritten
-
Brandenburg: Sechsjähriger Junge stürzt von Balkon in elftem Stock und stirbt
-
Geburtenrate in Deutschland sinkt mit 1,32 Kindern auf tiefsten Stand seit 1997
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote bei Brand in Gebäude in Monschau
-
CDU-Politiker Bilger lehnt Verzicht auf Mütterrenten-Ausweitung ab
-
Wirtschaftsverbände haben großen Erwartungen an Koalitionsausschuss
-
NGO: Mehr als 100.000 Tote seit Putsch in Myanmar
-
Auto prallt gegen Motorrad: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Baden-Württemberg
-
"Das sitzt": DFB-Stars richten sich an Fans
-
Fraunhofer-Analyse: Mehr Batteriespeicher machen Milliardenentlastung möglich
-
Nagelsmann verlässt USA Richtung München - Sky: Klopp bereit
-
UNO ändert Regeln: Keine Rückerstattungen mehr an säumige Zahler
-
Statement-Sieg: Mexiko stürmt ins Achtelfinale
-
Zverev will sich in Wimbledon "die beste Chance geben"
-
CDU-Politiker Kuban fordert Söder zu Verzicht auf Mütterrenten-Ausweitung auf
-
EU führt neuen Zoll auf Päckchen ein
-
Irland übernimmt rotierende EU-Ratspräsidentschaft von Zypern
-
Umsetzung von US-Zolldeal in der EU tritt in Kraft
-
Kabinett tagt im Verteidigungsministerium - Nato-Generalsekretär Rutte zu Gast
-
Koalitionsausschuss berät über Reihe großer Reformen und Streitthemen
-
Ozeane im vergangenen Monat so warm wie nie zuvor in einem Juni
-
US-Regierung hebt Exportbeschränkungen für Anthropic-Modelle auf
-
Trump erzielt mit Kryptowährungen 2025 Einnahmen von 1,2 Milliarden Dollar
-
USA haben mit Abschiebung von ungewollten Migranten nach Palau begonnen
-
Reiche will Rechenzentren schneller ans Netz schließen
-
Ungewöhnlicher Schritt: Trump kündigt Republikaner-Parteitag vor Zwischenwahlen an
-
Jubel mit Deschamps: Frankreich lässt Schweden keine Chance
-
Vor Koalitionsausschuss: Kirchen gegen weitere Kürzungen bei Entwicklungshilfe
-
Nach WM-Aus: Koeman tritt als Bondscoach zurück
-
Nachfolge von Bosnien-Beauftragten Schmidt: US-Diplomat geschäftsführend ernannt
-
Hummels: "Es muss sich auf der Trainerposition etwas ändern"
-
Comeback in Wimbledon: Williams kämpft vergeblich
-
NBA: James setzt Karriere fort und verlässt die Lakers
-
Undav findet klare Worte: "Haben Deutschland enttäuscht"
-
Dreijähriger sechs Tage nach Erdbeben in Venezuela gerettet
-
Nusa und Haaland treffen: Norwegen erreicht WM-Achtelfinale
-
Lys, Siegemund und Seidel raus: Schwächste Bilanz seit 2008
-
Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes nach tödlichen Schüssen in Stade
BGH hebt Freisprüche von früheren VW-Managern in Untreue-Prozess auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche von vier früheren Volkswagen-Vorständen in einem Prozess wegen möglicher Untreue aufgehoben. Das Landgericht Braunschweig müsse neu über die Fälle verhandeln, entschied der sechste Strafsenat mit Sitz in Leipzig am Dienstag. Den Managern wurde vorgeworfen, jahrelang eine überhöhte Bezahlung von einflussreichen Betriebsräten bewilligt zu haben. (Az. 6 StR 133/22)
Die Betriebsräte wurden dem Landgericht zufolge in höhere Entgeltgruppen des "Managementkreises" eingestuft und bekamen jährliche Boni von 80.000 bis 560.000 Euro, Volkswagen soll ein Schaden von mehr als viereinhalb Millionen Euro entstanden sein. Das Braunschweiger Gericht sah im September 2021 aber keine absichtliche Pflichtverletzung durch die Manager.
Zwar sei der objektive Tatbestand der Untreue erfüllt. Die Angeklagten hätten aber nicht den Vorsatz gehabt, dem Unternehmen Schaden zuzufügen, entschied es. Sie hätten sich auf die Einschätzungen von Beratern verlassen oder ein schon bestehendes System von Vergütungen vorgefunden. Darum seien sie irrtümlich davon ausgegangen, durch die Genehmigung der Zahlungen keine Pflichten zu verletzen.
Gegen das Urteil zog die Staatsanwaltschaft vor den BGH. Dieser überprüfte es und erklärte nun, dass es teilweise rechtsfehlerhaft sei. Der BGH könne auf Grundlage dieses Urteils nicht einschätzen, ob die Bewilligung der Gelder den betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen widerspreche und ob das Landgericht eine vorsätzliche Pflichtverletzung zutreffend verneint habe.
Mehreres werde darin nicht deutlich, erklärte der BGH: etwa nach welchem System die Vergütung von Angestellten bei VW generell geregelt war und nach welchen Regeln sie in Entgeltgruppen einsortiert wurden und in höhere Gruppen aufstiegen.
Auch habe das Landgericht nur die Einordnung der Betriebsräte in Entgeltgruppen berücksichtigt, nicht aber die Boni, welche teils deutlich höher waren als die Grundgehälter. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer in Braunschweig muss nun neu verhandeln und entscheiden.
O.Gutierrez--AT