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Angeklagter in Berliner Wettbüromordfall rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt
Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) ist nun der neunte und letzte Angeklagte im Berliner Wettbüromordfall rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der fünfte BGH-Strafsenat mit Sitz in Leipzig verwarf seine Revision gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts, wie der BGH am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Berliner Gericht hatte im August gegen den Mann zum zweiten Mal eine lebenslange Haftstrafe verhängt. (Az. 5 StR 522/22)
Der Prozess gegen insgesamt neun Angeklagte hatte sich über mehrere Jahre hingezogen. Im Januar 2014 hatten 13 Rocker ein Wettbüro im Berliner Stadtteil Reinickendorf gestürmt. Der an der Spitze laufende Mann feuerte acht Kugeln auf das im Schankraum sitzende Opfer ab, direkt danach verließen die Rocker geschlossen das Lokal. Der Vorgang wurde von einer Videokamera aufgezeichnet.
Nach fast fünf Jahren Prozessdauer kam das Landgericht 2019 zu dem Schluss, dass eine Fehde zwischen dem damaligen Chef einer Hells-Angels-Gruppe in Berlin und dem späteren Opfer der Grund für die Tat gewesen sei. Der Anführer habe die übrigen Beteiligten zu der Tat angestiftet. Es verurteilte acht Rocker wegen Mordes und den Anführer wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen.
Ihre Revisionen wurden im Februar 2022 vom BGH zurückgewiesen - mit einer Ausnahme, um die es nun ging. Hier blieb zwar die Verurteilung wegen Mordes gegen den Angeklagten bestehen, über die Strafe musste das Landgericht wegen eines Rechtsfehlers aber neu verhandeln. Das zweite Urteil, das es im August fällte, ist nach der neuen BGH-Entscheidung nun rechtskräftig.
P.Smith--AT