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Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy in Berufungsprozess vor Gericht
Gut eineinhalb Jahre nach der Verurteilung des ehemaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy zu einer Haftstrafe hat der Berufungsprozess begonnen. Sarkozy erschien am Montag persönlich zur Gerichtsverhandlung in Paris, verzichtete aber auf einen Kommentar vor deren Beginn. Der Ex-Präsident, sein Anwalt Thierry Herzog und ein Ex-Richter waren im März 2021 verurteilt worden.
Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Sarkozy den damaligen Richter mit der Aussicht auf einen Posten in Monaco bestechen wollte, um an vertrauliche Information zu gelangen. Die Affäre war 2014 zufällig durch das Abhören einer Telefonverbindung zwischen Sarkozy und seinem Anwalt ans Licht gekommen. Dabei stießen die Ermittler nach Darstellung der Anklage auf einen "Korruptionspakt" zwischen dem Präsidenten und den beiden Mitangeklagten.
Nach Überzeugung der Richter des ersten Verfahrens hatte Sarkozy den Richter am Obersten Gerichtshof bestochen, um Informationen zu einem gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren zu erhalten. Im Gegenzug soll er ihm Hilfe versprochen haben, einen begehrten Posten in Monaco zu bekommen. Dies geschah zwei Jahre nach Ablauf von Sarkozys Amtszeit, der von 2007 bis 2012 Präsident gewesen war.
Der Richter hatte den Posten letztlich nicht bekommen, und Sarkozy hatte keine Informationen erhalten, die ihm etwas genutzt hätten - aber die Richter betonten, dass es nicht auf das Ergebnis, sondern auf die Absicht ankäme.
Sarkozys Vergehen sei besonders schwerwiegend, weil er zuvor als Präsident Frankreichs Garant der Unabhängigkeit der Justiz gewesen sei. Das Verhalten der Angeklagten habe das Vertrauen der Bürger in die Justiz erschüttert, hieß es in der Urteilsbegründung. Sarkozy wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, davon eines ohne Bewährung.
Es war das erste Mal, dass ein ehemaliger französischer Präsident zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden. Ex-Präsident Jacques Chirac war wegen einer Scheinarbeitsaffäre in seiner Zeit als Pariser Bürgermeister 2011 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Sarkozys Anwälte hatten die Darstellung der Staatsanwaltschaft als "wilde Phantasie" bezeichnet. Sie betonten außerdem, dass das Abhören der Gespräche zwischen Sarkozy und seinem Anwalt illegal gewesen sei. Sarkozy selber sprach von einer "tiefen Ungerechtigkeit" und ging in Berufung.
Anders als im ersten Verfahren sollen in dem Berufungsverfahren nun die abgehörten Gespräche zwischen Sarkozy und seinem Anwalt vor Gericht abgespielt werden. Die Gerichtsverhandlung soll bis zum 16. Dezember dauern. Das Urteil wird mehrere Wochen später erwartet.
Sarkozy war im September 2021 in einem anderen Verfahren wegen illegaler Wahlkampffinanzierung ebenfalls zu drei Jahren Haft, davon eines ohne Bewährung, verurteilt worden. Auch in diesem Fall soll es ein Berufungsverfahren geben. Es ist für Ende 2023 geplant.
P.A.Mendoza--AT