-
Carney begrüßt Vorschlag für "assoziierte" Mitgliedschaft in der EU
-
Klopp erklärt Verzicht auf Sané und Co.: "Nicht Fuß gefasst"
-
Essen im Restaurant: Senkung der Mehrwertsteuer führt nicht zu niedrigeren Preisen
-
Bevölkerung: Jede dritte Familie in Deutschland hat Einwanderungsgeschichte
-
Diesel so teuer wie nie - Auch Wirtschaftsministerin Reiche für Mehrwertsteuersenkung
-
Kabarett statt Kabinett: Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück
-
Studie: Impfquoten bei Kindern gehen in Europa seit Corona-Krise zurück
-
Social Media ab 13 Jahren und weniger Funktionen: Brüssel schlägt neue Regeln vor
-
FC Bayern: Gnabry soll Comeback feiern
-
Jackpot geknackt: Tipper aus Mecklenburg-Vorpommern um 50 Millionen Euro reicher
-
Datenschutz im Privaten: Bundesgerichtshof hat Fragen an europäische Richter
-
Zollfahnder in Hamburg beschlagnahmen 150.000 illegale E-Zigaretten
-
Neues Buch von Dianas Bruder: Charles III. weist Vorwürfe zurück
-
Frankreich verlängert Treibstoff-Hilfen für Bauern und Fischer
-
Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück und verlässt Politik
-
Neben Social-Media-Verbot: Brüssel will Onlinedienste zu Änderungen zwingen
-
80-Jährige stürzt in Bayern in Zisterne und stirbt
-
Sportökonom Maennig: "Werden uns etwas Neues ausdenken müssen"
-
Klopp will sich "Fahne zurückholen"
-
Freundin vor Haus in Gelsenkirchen getötet: 27-Jähriger kommt in Psychiatrie
-
Paris begrüßt engere Beziehungen zwischen der EU und Kanada
-
Orange ist für alle Baumärkte da
-
Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig
-
Diesel so teuer wie nie: Spritpreise klettern weiter
-
UNO warnt vor weiterem Rückgang weltweiter Wasserreserven
-
Klopp macht ter Stegen "für den Moment" zur Nummer eins
-
24 Behinderte missbraucht: Anklage gegen Heilerziehungspfleger in Bayern
-
Aufholjagd bei industrieller KI: Europa macht bei Investitionen Boden gut
-
Neues Allzeithoch: Auftragsbücher der Industrie füllen sich weiter
-
Gleich zwei Kader: Klopp beruft 44 Spieler - 16 Debütanten
-
Forsa weist Zweifel von Merz-Sprecher an Seriosität von Umfragen zurück
-
Fußgänger auf Autobahn nahe Frankfurter Flughafen von Lastwagen erfasst und getötet
-
Brand in Einfamilienhaus in Sachsen-Anhalt: Vater und fünfjähriger Junge tot
-
Justizministerin kündigt härtere Strafen bei Angriffen auf Bahn-Beschäftigte an
-
RKI: Zahl von Hitzetoten etwas niedriger als bislang angenommen
-
Wissenschaftler: Klimawandel ein Haupttreiber für Sturzflut im Himalaya
-
Unionsfranktionschef Frei nimmt Merz in Schutz
-
Sammlung Haupt: Was Geld über uns Menschen verrät
-
NFL-Star Kelce Opfer eines Millionen-Betrügers
-
Mit 100. Tor: Messi köpft Miami zum nächsten Titel
-
Klopp legt los - erster Kader um 10.00 Uhr
-
Andrich trotz Dreier kritisch: "Kein gutes Spiel von uns"
-
Ilzer auf Kreta: "Favoritenrolle gewinnt keine Spiele"
-
Einweihung von Deutschlands größtem Offshore-Windpark
-
Bundesgerichtshof entscheidet in Familienstreit wegen Überwachung von Küche
-
Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe "Obi-Orange"
-
Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen
-
Glücksspiele im Internet: BGH verhandelt über verlorene Wetteinsätze
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Arbeitsbelastung von Schulleiter
-
Frankreichs Präsident Macron trifft libanesischen Präsidenten und jordanischen König
Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis
Die Verurteilung des prominenten Kochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) überwiegend rechtskräftig. Wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte, muss das Landgericht München I nur über die Vermögensabschöpfung von Schuhbeck neu verhandeln. Das Münchner Gericht hatte den aus dem Fernsehen bekannten Koch im Oktober zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. (Az. 1 StR 53/23)
Da der BGH seine Revision nun ablehnte, muss Schuhbeck ins Gefängnis. Sein Anwalt erklärte über einen Sprecher Schuhbecks, dass der Haftantritt erst drohe, wenn eine andere Kammer des Landgerichts rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden habe.
Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der 74-Jährige Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hatte. In seinen beiden Münchner Restaurants habe er über mehrere Jahre mehr als vier Millionen Euro durch Manipulation von Umsätzen aus den Kassen entnommen. Dafür nutzte er demnach unter anderem ein von seinem Mitarbeiter geschriebenes Computerprogramm.
Die Einnahmen habe er in den Steuererklärungen der GmbHs und der übergeordneten Holding verschwiegen. Er habe so insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro Einkommensteuer hinterzogen. Zugunsten der Holding habe er rund 635.000 Euro an Umsatzsteuer und 314.000 Euro an Gewerbesteuer verkürzt.
Schuhbeck legte gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser fand nun aber keine Rechtsfehler bei Schuldspruch und Strafzumessung. Neu verhandelt werden muss aber, wie viel Geld Schuhbeck zurückzahlen muss. Das Landgericht setzte eine Summe von 1,2 Millionen Euro an. Dabei seien aber nicht alle Informationen zur Berechnung seiner Steuerschulden festgestellt worden, erklärte der BGH.
Schuhbecks Anwalt erklärte weiter, dass der Koch die BGH-Entscheidung akzeptiere. Schon im Verfahren vor dem Landgericht habe er "unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen".
Schuhbeck hatte sich über viele Jahre selbst zu einer Marke gemacht. Er umgab sich gern mit Prominenten, begleitete den FC Bayern als Koch auf zahlreichen Reisen, trat in unzähligen Kochsendungen auf und vermarktete praktisch alles rund ums Kochen.
A.Clark--AT