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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Arbeitsbelastung von Schulleiter
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht es am Donnerstag (11.30 Uhr) um die Arbeitszeit von Lehrkräften. Es klagt der frühere Leiter einer Grundschule in Niedersachsen. Er gibt an, dass er deutlich mehr gearbeitet habe als die für Beamte geltende Durchschnittszeit von 40 Stunden pro Woche. Dafür fordert er einen finanziellen Ausgleich. (Az. 2 C 19.25)
Vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte er Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht prüft nun dessen Urteil. Es kündigte an, dass es womöglich eine grundsätzliche Frage klären will - ob die Länder erfassen müssen, wie viele Wochenstunden Lehrkräfte tatsächlich arbeiten. Das sogenannte Deputat legt nur die Zahl der Unterrichtsstunden fest, nicht die Vor- oder Nachbereitung. Ein Urteil könnte noch am Donnerstag fallen.
A.Williams--AT