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Orange ist für alle Baumärkte da
Die Baumarktkette Obi kann keinen Markenschutz für die Farbe Orange beanspruchen. Verbraucher sehen die Farbe nicht als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Die beiden Obi-Konkurrenten Hornbach und Globus hatten somit vor Gericht Erfolg. (Az. I ZB 58/25)
Obi meldete den Farbton 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln an. Dagegen gingen die anderen Baumärkte vor. Das Bundespatentgericht entschied 2025, dass die Marke gelöscht wird, da sie nicht genügend Unterscheidungskraft habe - also von Verbrauchern nicht klar Obi zugeordnet wird.
Die Beschwerde Obis gegen diese Entscheidung hatte nun vor dem BGH keinen Erfolg. Dieser erklärte, dass Verbraucher in einer Farbe "in aller Regel ein Gestaltungsmittel" sähen und "keinen Herkunftsnachweis". Der Farbton sei als Marke nicht so intensiv genutzt und bekannt worden, dass ihn die Mehrheit der potenziellen Kunden Obi zuordnete.
F.Wilson--AT