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Streit um Kraftwerk-Rhythmussequenz könnte erneut bei EuGH landen
Der jahrelange Rechtsstreit um eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz zwischen der Elektropoppgruppe Kraftwerk und dem Hiphopproduzenten Moses Pelham könnte ein weiteres Mal beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg landen. Das machte der zuständige Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag bei seiner Verhandlung in Karlsruhe deutlich. Ihre Entscheidung wollen die Richter aber erst am 14. September verkünden. (Az: I ZR 74/22)
In dem Streit geht es um eine Abwägung zwischen Urheberrecht und Kunstfreiheit beim sogenannten Sampling. Pelham hatte 1997 eine zweisekündige Sequenz aus dem Kraftwerk-Lied "Metall auf Metall" kopiert und für das Lied "Nur mir" der Rapperin Sabrina Setlur benutzt. Zwei Kraftwerk-Musiker sahen dadurch ihr Urheberrecht verletzt.
Der BGH hatte schon 2008, 2012 und 2020 zu dem 2004 begonnenen Gerichtsstreit entschieden. 2016 war das Bundesverfassungsgericht, 2019 dann der EuGH damit befasst.
Zuletzt gab im April 2022 das Oberlandesgericht Hamburg der Klage der Kraftwerk-Musiker hinsichtlich des Zeitraums vom 22. Dezember 2002 bis zum 7. Juni 2021 stattgegeben. Insoweit ist das Hamburger Urteil rechtskräftig.
Danach trat eine Änderung des Urhebergesetzes in Kraft, mit der EU-Recht umgesetzt wurde. Zulässig ist danach die Nutzung fremder Werke "zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches".
Ein Pastiche ist eine Form der Nachahmung. Letztlich wird aber wohl der EuGH zu entscheiden haben, was urheberrechtlich genau damit gemeint ist. In den verschiedenen Sprachfassungen der EU-Urheberrichtlinie würden hier unterschiedliche Begriffe verwendet, erläuterten die BGH-Richter während der Verhandlung.
F.Wilson--AT