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Keine neuen Ermittlungen zu Anschlag von Hanau: Angehörige scheitern vor OLG
Nach dem rassistischen Anschlag von Hanau wird es vorläufig keine neuen Ermittlungsverfahren um Verantwortlichkeiten geben. Die Eltern eines bei dem Anschlag im Jahr 2020 Getöteten scheiterten mit einem Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Das OLG wies nach Angaben vom Mittwoch entsprechende Anträge als unzulässig zurück. (Az. 7 Ws 71-75/25)
Die Eltern des in einer Hanauer Bar bei dem Anschlag getöteten Manns wollten die Aufnahme von Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der Bar sowie namentlich nicht benannte Polizeibeamte sowie Mitarbeiter der Stadt Hanau erreichen, weil diese wegen eines zur Tatzeit verschlossenen Notausgangs aus ihrer Sicht mitverantwortlich für den Tod ihres Sohnes sind.
Zudem hätten es nach Darstellung der Eltern der damalige hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) sowie leitende Mitarbeiter der Polizei unterlassen, für eine ausreichende Ausstattung des Notrufsystems der Polizei zu sorgen, weshalb es zu einer verzögerten Alarmierung der Rettungskräfte gekommen sei.
Die Generalstaatsanwaltschaft wies die Beschwerde der Eltern des Getöteten zurück. Auch das OLG sieht keine Gründe für die Aufnahme neuer Ermittlungsverfahren. Die Antragsteller hätten keine Fehler der von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungen aufgezeigt. Auch hätten sie nicht ausgeführt, dass die Tötung ihres Sohns bei offenem Notausgang oder besserer Ausstattung des Notrufsystems hätte verhindert werden können. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Am 19. Februar 2020 ermordete ein 43-jähriger Deutscher in Hanau neun Menschen mit ausländischen Wurzeln. Nach seinen Angriffen auf Bars und einen Kiosk wurden der Mann und seine 72-jährige Mutter zu Hause tot aufgefunden. Die Behörden stuften die Tat als rechtsextrem und rassistisch motiviert ein.
T.Sanchez--AT