-
Politik der USA und Chinas verschiebt die Handelsströme - Deutsche Industrie leidet
-
Autorennen mit zwei Toten: Prozess in Köln gegen zwei 22-Jährige gestartet
-
Trump setzt Iran Frist bis Anfang März für Atomabkommen
-
Prozess um tödliche Schüsse in Hauptbahnhof von Frankfurt am Main begonnen
-
Kompany kritisiert Mourinho: "Ein klarer Fehler"
-
Schleswig-Holstein: Angetrunkener Zwölfjähriger baut Unfall bei Spritztour mit Auto
-
Täter nutzt veraltete Bankverbindung: Betrug an Seniorin in Brandenburg scheitert
-
Tod eines Ultrarechten in Lyon: Innenminister genehmigt Trauermarsch
-
Nach KI-Bildern in "heute journal": ZDF beruft New-York-Korrespondentin ab
-
"Lebensziel": Wendl/Arlt deutsche Fahnenträger bei Schlussfeier
-
Klinikversorgung: Chef von Expertengremium hält 700 Häuser für verzichtbar
-
Ex-Prinz Andrew nach Freilassung in Sandringham abgetaucht
-
Ex-Kanzlerin Merkel mit großem Applaus bei CDU-Parteitag empfangen
-
Lagarde äußert sich nach Spekulationen über vorzeitigen Abgang - bleibt aber vage
-
Bundesschülerkonferenz sieht Social-Media-Verbot kritisch
-
Nochmals kräftigere Schneefälle: Verkehrsprobleme in Bayern
-
Regierungschefin Takaichi verspricht "starkes" Japan - Scharfe Kritik an China
-
CDU-Parteitag beginnt in Stuttgart - Stimmungstest für Merz
-
Bitkom: Jeder vierte unter 30-Jährige trennt sich per Messenger
-
AfD-Verwandtenaffäre: Weidel für Regeländerungen per Gesetz
-
Bröckelnde Balkone: Eigentümer-Streit von der Ostsee wird vor dem BGH ausgetragen
-
Grüne bieten Regierung Zusammenarbeit bei Sozialreformen an
-
Paralympics: Ukrainisches Team boykottiert Eröffnungsfeier
-
Gewalttat unter Senioren in Bayern: 78-Jähriger soll Ehefrau getötet haben
-
Unbekannte stehlen in hessischem Groß-Gerau Bronzegans von Statue
-
Vor Parteitag: CDU-Arbeitnehmerflügel fordert Gesamtkonzept für Sozialreformen
-
Schwerdtner kritisiert CDU-Unvereinbarkeitsbeschluss zur Linkspartei
-
Flughafen in Florida soll nach Trump benannt werden
-
Vorwurf der "Präsidentenbeleidigung": Deutsche-Welle-Journalist in Istanbul festgenommen
-
Klage gegen Online-Plattform Roblox wegen fehlenden Schutzes für Kinder
-
Kinderhilfswerk fordert mehr Geld in Kampf gegen Kinderarmut
-
China wechseln USA 2025 wieder als wichtigster Handelspartner Deutschlands ab
-
Braucht "Veränderung": Bö sieht deutsche Biathleten abgehängt
-
Schwerdtner fordert Ende des CDU-Unvereinbarkeitsbeschlusses zur Linkspartei
-
Amthor: CDU-Parteitag muss Antworten liefern für "überfällige Reformen"
-
Amnestiegesetz in Venezuela verabschiedet - Machado-Verbündeter freigelassen
-
"Grey's Anatomy"-Schauspieler Eric Dane mit 53 Jahren gestorben
-
Protest gegen Mileis Arbeitsmarktreform: Zusammenstöße in Buenos Aires
-
NBA: Schröder mit den Cavs weiter unbesiegt
-
Olympia: Team D als "Blechkönige"
-
Wolfsburg feiert Einzug ins Viertelfinale: "Moment genießen"
-
Finn Sonnekalb: Mit "Wut im Bauch" Richtung Olympia 2030
-
Liu im Eislauf-Olymp: "Das meine ich, verdammt noch mal!"
-
"Ein Statement": VfB mit einem Bein im Achtelfinale
-
CDU-Parteitag in Stuttgart startet am Freitag - Stimmungstest für Merz
-
Verteidigungsminister beraten in Krakau im E5-Format
-
Protest gegen Mileis Arbeitsmarktreform: Zusammenstöße in Argentinien
-
Venezuelas Parlament verabschiedet Amnestiegesetz
-
Britischer Ex-Prinz Andrew wenige Stunden nach Festnahme wieder auf freiem Fuß
-
Frau am Großglockner erfroren: Fünf Monate auf Bewährung für Begleiter
Bröckelnde Balkone: Eigentümer-Streit von der Ostsee wird vor dem BGH ausgetragen
Wenn vom bröckelnden Balkon bereits Teile fallen, ist "wirklich Not am Mann". So drückte es eine Anwältin am Bundesgerichtshof (BGH) aus, die am Freitag in Karlsruhe über einen Streit in einer Appartementanlage an der Ostsee verhandelte. Es ging um die Frage, wer die dringend notwendige Balkonsanierung beschließen darf: die Eigentümergemeinschaft oder doch nur die einzelnen Wohnungseigentümer. (Az. V ZR 102/24)
Eine "ausgesprochen wichtige Frage, die viele Wohnungseigentümergemeinschaften bundesweit beschäftigt", wie die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner ausführte. Zwar ist die Lage nicht überall so dramatisch wie in diesem Fall aus Schleswig-Holstein. Hier musste schon die Grünfläche am Haus gesperrt werden, weil Betonteile herunterzufallen drohen. Doch haben viele Gemeinschaften ähnliche Regelungen.
Gesetzlich ist zunächst einmal vorgesehen, dass das Gemeinschaftseigentum erhalten werden muss. Die Eigentümer können aber per Vereinbarung davon abweichen. So war es hier. Gemäß Teilungserklärung hat jeder Wohnungseigentümer die Balkone "auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen".
Die Gemeinschaft beauftragte einen Sachverständigen mit einem Gutachten für die Sanierung. Dieser legte drei Vorschläge vor. Auf der Eigentümerversammlung 2022 wurde abgestimmt, aber keiner der Vorschläge fand eine Mehrheit. Darum wurde die Sanierung vertagt.
Einer der Wohnungseigentümer zog vor Gericht, um diese Negativbeschlüsse anzufechten. Vor dem Amtsgericht Oldenburg in Holstein und dem Landgericht Itzehoe hatte er keinen Erfolg. Das Landgericht sah die sogenannte Beschlusskompetenz nicht bei der Gemeinschaft. Diese könne also nicht per Mehrheitsbeschluss entscheiden, denn die Teilungserklärung übertrage die Erhaltung der Balkone eindeutig den einzelnen Eigentümern. Nur diese dürften über Sanierungen entscheiden.
Der BGH ließ die Revision gegen dieses Urteil zu und muss nun darüber beraten, wie weit eine solche Vereinbarung geht und wie weit sie überhaupt reichen darf. Brückner verwies darauf, dass die Gemeinschaft auch die Verkehrssicherungspflicht trifft. "Haftet sie, wenn Passanten die Balkonbrüstung auf den Kopf fällt?"
Die Gemeinschaft müsse eingreifen können, um Schäden abzuwenden, argumentierte die Anwältin des Klägers. Sie könne sich der Erhaltungspflicht nicht ganz entledigen. Die Argumente der Gegenseite hörte der BGH in der mündlichen Verhandlung nicht, denn die Eigentümergemeinschaft hatte keinen Anwalt nach Karlsruhe geschickt. Am 24. April soll das Urteil fallen.
P.Smith--AT