-
Schließung für Renovierung: Cern-Teilchenbeschleuniger soll noch leistungsfähiger werden
-
Nach neuen Angriffen: Iran und USA machen widersprüchliche Angaben zu Verhandlungen
-
Offiziell: Bayerns Basketballer holen Gavel als Trainer
-
Rohr prophezeit Weltmeister aus Afrika: "Glaube ich ganz fest"
-
Chinas Handelsminister Wang auf Europa-Besuch: Peking und Brüssel suchen Dialog
-
Volvic wegen irreführender Werbung in Frankreich verurteilt
-
Bremer Verfassungsschutzbericht vorgestellt: Rechtsextremismus größte Gefahr
-
Iran: Erstes Treffen mit Oman zur Verwaltung von Straße von Hormus abgehalten
-
Ex-Akademieleiter Haupt kritisiert DFB: "Reicht nicht mehr"
-
Raubkopienportal movie2k: Justiz zieht Millionenbetrag von Verurteiltem ein
-
Zahl der Empfänger von Bafög für Fortbildungen leicht gesunken
-
"Kurzsichtig und fatal": Steinmeier warnt vor Verringerung des Einsatzes für UNO
-
Sehr gute Kirschenernte erwartet
-
Wadephul will mit Rubio über neue Lastenteilung in der Nato sprechen
-
Tausenden Hühnern droht Hitzetod: Polizei holt Tiertransporter aus Stau
-
"Historische" Hitze zieht ab: Wetterumschwung bringt Gewitter von Westen
-
Lineker: "Deutschland lebt in der Vergangenheit"
-
Chinas Staatschef Xi empfängt belarussischen Machthaber Lukaschenko in Peking
-
Dutzende Tote bei pakistanischen Luftangriffen in Afghanistan
-
Plus bei Rüstungsgütern: Staatliche Investitionen 2025 stark gestiegen
-
US-Soldaten bei der Öffnung von Hafen und Flughafen in Venezuela im Einsatz
-
US-Medien: Neue Gespräche zwischen den USA und Iran am Dienstag in Katar
-
Chinesischer Handelsminister Wang zu Gesprächen in Brüssel
-
Bundesaußenminister Wadephul trifft in Washington seinen US-Kollegen Rubio
-
Deutscher Abend beim Baseball: Neuendorf mit "First Pitch"
-
Islamabad: Pakistanische Armee greift Ziele im Osten Afghanistans an
-
"Bild": VW will Partnerschaft für autonomes Fahren mit Bosch beenden
-
Hunting/Her-Headhunter-Talk mit EnBW-Vorständin & CHRO Colette Rückert-Hennen
-
Britische Prinzessin Kate erklimmt drei Gipfel - Unterstützung für Krebshilfe
-
Gewerkschaft: Bundespolizei droht im nächsten Jahr Engpass bei den Bodycams
-
Nagelsmann denkt über personelle Wechsel nach
-
Nach ukrainischen Angriffen: Kreml-Chef Putin räumt "Probleme" ein
-
Nach Tötung zweier Menschen in Bremen Tatverdächtiger schwer verletzt festgenommen
-
Paraguay vor DFB-Duell: "Können alle schlagen"
-
Erster Achtelfinalist: Eustaquio erlöst Kanada
-
Vor Start in K.o.-Runde: DFB-Team hebt ab nach Boston
-
Suche nach Erdbeben-Überlebenden in Venezuela: Vater und Sohn gerettet
-
Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Tandemsprung absolvieren
-
Baby aus Krankenhaus in NRW entführt: Polizei nimmt 18-Jährige fest
-
Schon in EM-Form: Neugebauer siegt in Ratingen
-
Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Fallschirmsprung absolvieren
-
THW-Teams nehmen in Venezuela Suche nach Verschütteten auf
-
Dritter Tag mit Temperaturrekord in Folge - Hitzewelle in Deutschland geht zuende
-
Fünfkampf: Dogue erstmals Gesamtweltcupsieger
-
Hitzeschlacht: Russell siegt souverän - Verstappen trumpft auf
-
Serbiens Präsident Vucic kündigt vor Anhängern Rücktritt "in ein paar Wochen" an
-
Baby aus Krankenhaus mitgenommen: Polizei fahndet nach Frau
-
14 Tote bei Absturz eines Hubschraubers von Aramco in Saudi-Arabien
-
Nach Rahmenabkommen mit Libanon: Neue Gefechte zwischen Israel und Hisbollah
-
DIHK fordert Zusammenarbeit der EU mit China und warnt vor Handelskonflikt
Australien führt Recht auf Nichterreichbarkeit für Millionen Beschäftigte ein
In Australien ist am Montag das Recht auf Nichterreichbarkeit in Kraft getreten. Es gilt offiziell für Millionen Beschäftigte, die demnach nicht verpflichtet sind, außerhalb der regulären Arbeitszeit auf SMS, Mails oder Anrufe zu reagieren - es sei denn, ihre Weigerung wird als "unangemessen" betrachtet. In Deutschland besteht ein solches Anrecht bislang nicht explizit, es ergibt sich aber aus der Gesetzgebung zur Arbeitszeit, wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
Die australische Regelung war im Februar verabschiedet worden. Sie gilt für Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten. Für kleinere Firmen soll sie am 26. August 2025 in Kraft treten. Sie stelle sicher, "dass Menschen, die nicht 24 Stunden am Tag bezahlt werden, auch nicht 24 Stunden am Tag arbeiten müssen", sagte Premierminister Anthony Albanese im Fernsehsender ABC.
Dabei gehe es auch um die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer, sagte Albanese weiter. Die Menschen müssten sich von ihrer Arbeit lösen und sich ihrer Familie und ihrem Leben widmen können. Die Gewerkschaften begrüßten das Gesetz. "Heute ist ein historischer Tag für die arbeitenden Menschen", erklärte die Präsidentin des Gewerkschafts-Dachverbands ACTU, Michele O'Neil. Sie seien künftig nicht mehr dem Stress ausgesetzt, "ständig unzumutbare Anrufe und E-Mails von der Arbeit beantworten zu müssen".
Aus der Wirtschaft kam hingegen Kritik. Die Reform sei "übereilt, schlecht durchdacht und sehr verwirrend", erklärte der Industrieverband AI Group. "Zumindest werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun im Unklaren darüber sein, ob sie einen Anruf außerhalb der Arbeitszeit annehmen oder tätigen können, um eine zusätzliche Schicht anzubieten", kritisierte der Verband mit Blick auf die in dem Gesetz verankerten Ausnahmeregelungen.
Die Leiterin der Schlichtungsstelle für Arbeitsrechtsauseinandersetzungen, Fair-Work-Ombudsfrau Anna Booth, rief Beschäftigte und Betriebe dazu auf, die neue Gesetzgebung mit "gesundem Menschenverstand" umzusetzen. Gerichte müssten entscheiden, wie der Begriff "unangemessen" im Streitfall zu definieren sei. Das hänge von den Umständen ab: etwa dem Grund für einen Kontakt des Arbeitgebers außerhalb der regulären Arbeitszeit, die Position des Arbeitnehmers oder die Bezahlung für Überstunden oder die Erreichbarkeit.
In Europa gibt es ähnliche Gesetze seit 2017 in Frankreich, seit 2018 in Spanien und seit 2022 in Belgien. "Ein europäisches Gesetz, das ein Recht auf Nichterreichbarkeit festschreibt, wird im Zusammenhang mit einem europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Mindestanforderungen für Telearbeit diskutiert", erklärte dazu am Montag das Bundesarbeitsministerium in Berlin.
Nach bereits geltendem deutschem Recht seien Arbeitnehmer aber grundsätzlich nicht verpflichtet, "außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit für Arbeitgeber erreichbar zu sein", führte das Ministerium aus. Andere Regelungen können demnach im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden. Darauf verweist auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). "Das Arbeitszeitgesetz setzt in Verbindung mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit klare Regeln." Eine gesetzliche Regelung zur Nichterreichbarkeit brauche es daher nicht.
M.O.Allen--AT