-
Bericht: Höhere Reichensteuer würde Wirtschaft jährlich zwei Milliarden Euro kosten
-
Spanien eine Nummer zu groß: Aus für Rangnicks Österreicher
-
43-jähriger Mann acht Tage nach Erdbeben in Venezuela lebend aus Trümmern gerettet
-
Vor erwarteter Hochzeit: Taylor Swift und Travis Kelce spenden 26 Millionen Dollar
-
Merz zur AfD im Osten: Wahlentscheidung nicht getroffen
-
Presse: OpenAI prüft fünfprozentige Beteiligung der US-Regierung
-
Merz: Nehmen Reformpläne ernst und setzen sie um
-
Mordfall Caruana Galizia: Mutmaßlicher Auftraggeber soll 150.000 Euro gezahlt haben
-
Polen will Auslieferung des in die USA geflüchteten Ex-Justizministers Ziobro
-
Heftige Kritik an Plänen der Regierung zum Informationsfreiheitsgesetz
-
21 Tote bei bislang schwersten russischen Angriffen auf Kiew
-
"Charaktersache": Matthäus fordert Nagelsmann zum Rücktritt auf
-
Vor 250-Jahr-Feiern: USA ächzen unter Hitzewelle
-
Wimbledon: Zverev ohne Probleme - auch Struff weiter
-
AfD vergrößert Abstand zur Union im "Deutschlandtrend" - CDU/CSU bei 22 Prozent
-
Verlag: 800.000 Bücher bei russischem Angriff auf Kiew verbrannt
-
Albanien: Gewaltsame Zusammenstöße bei Protest gegen Kushner-Bauprojekt
-
Früherer Anführer der Baskenorganisation ETA in Frankreich freigesprochen
-
Endgültige Zahl: 1.174.97 Migranten beantragten Aufenthaltstitel in Spanien
-
Tesla steigert seinen Absatz im zweiten Quartal um 25 Prozent
-
Venezuela: Mann acht Tage nach Erdbeben gerettet
-
"What a ride": Struff in Runde drei
-
USA schaffen im Juni weniger Jobs als erwartet
-
Vier Tiebreaks: Struff in Runde drei
-
Die Koalition versucht mit umfangreichem Reformpaket den Befreiungsschlag
-
Kritik von Linken und Verbänden: Regierung will Informationsfreiheitsgesetz aushöhlen
-
Reichsbürger soll in Hessen Waffen gehortet haben: 59-Jähriger festgenommen
-
Deutsch-französischer Rüstungskonzern KNDS verschiebt Börsengang - Bund hält an Einstiegsplan fest
-
1090 Fragen an die Regierung sind zu viel: Linke in Sachsen verliert Rechtsstreit
-
Gipfeltreffen in DFB-Zentrale - Nagelsmann vor Ablösung
-
Weitere Beratungen zwischen USA und Iran nach Trauerfeier für Chamenei geplant
-
Brandanschlag auf linke Projekte im brandenburgischen Cottbus
-
Entenfamilie sorgt in Rheinland-Pfalz für kurzzeitige Sperrung auf Bundesstraße
-
Elektrotechniker für Hisbollah: Bewährungsstrafe für 51-Jährigen in Niedersachsen
-
Königspython auf Bauernhof in Niedersachsen entdeckt
-
Gedenken und Proteste in Israel tausend Tage nach dem 7. Oktober 2023
-
Berliner Abgeordnetenhaus stimmt für Wohnungs- und Mietenkataster
-
Von der Leyen kündigt in Armenien weitere Hilfen und Handelserleichterungen an
-
Zwei Patienten sterben bei nächtlichem Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern
-
Krankschreibung am ersten Tag: Gewerkschaften und Ärzte protestieren
-
Russische Schattenflotte: Besitzer in Frankreich mit Millionenstrafe belegt
-
Klitschko: Schwerster russischer Angriff auf Kiew seit Kriegsbeginn - Mindestens 17 Tote
-
Infineon eröffnet neue Smart Power Fab in Dresden
-
Linke zu Reformen: Regierung will Informationsfreiheitsgesetz aushöhlen
-
Nagelsmann? "Hat keine Chance mehr"
-
Möbel können Kunstwerke sein - Bundesgerichtshof kippt höhere Anforderungen
-
Bau- und Wohnungswirtschaft begrüßt Koalitionspaket: Gut für Wohnungsbau
-
Onlinehändler: Lager für Klimaanlagen und Ventilatoren sind größtenteils leer
-
Gericht: Eritreer müssen bei Passbeschaffung zu Einbürgerung mitwirken
-
Ermittler vermuten ukrainischen Plan hinter Nord-Stream-Anschlägen
Bundesgerichtshof: Urteil gegen früheren MDR-Unterhaltungschef Foht rechtskräftig
Der frühere Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Udo Foht, ist rechtskräftig wegen Betrugs und Bestechlichkeit verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Leipzig, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte Foht im März 2023 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. (Az. 5 StR 521/23)
Der frühere Manager hatte in dem Prozess ein Geständnis abgelegt, das Grundlage einer Verständigung vor Gericht war. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass er sich unter Missbrauch seines Einflusses beim MDR von Produktionsfirmen oder anderen Fernsehschaffenden Geld geliehen hatte.
Dieses sei entweder an ihn selbst oder an eine von ihm genannte Gesellschaft gegangen. Er habe angegeben, dass die Darlehen der Zwischenfinanzierung dienten und dem MDR nützlich seien. Sie würden kurzfristig zurückgezahlt und seien durch den MDR abgesichert. Diese Absicherung gab es aber in Wirklichkeit nicht.
Das Geld sei von Foht selbst oder von der Gesellschaft ohne Gegenleistung vereinnahmt worden, stellte das Landgericht in seinem Urteil fest. Sie seien nicht willens oder in der Lage gewesen, es zurückzuzahlen. In einem Fall habe Foht eine Produktionsfirma das Darlehen zurückzahlen lassen, der er im Gegenzug weitere Aufträge für Fernsehproduktionen in Aussicht gestellt habe.
Das Landgericht sprach ihn des 13-fachen Betrugs und der Bestechlichkeit schuldig. Gegen das Urteil wandte sich der Angeklagte noch im März vergangenen Jahres an den Bundesgerichtshof. Der fünfte Strafsenat mit Sitz in Leipzig überprüfte das Urteil, fand aber nun keine Rechtsfehler zum Nachteil Fohts.
Foht war 2011 entlassen worden, nachdem er zuvor 20 Jahre lang MDR-Unterhaltungschef war. Er tat sich dabei unter anderem durch die Förderung des Schlagers hervor.
L.Adams--AT