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ISU bestätigt Einigung mit Pechstein
Der Eislauf-Weltverband ISU hat die Beendigung des jahrelangen Rechtsstreits mit der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bestätigt und die "Versöhnung" der beiden Parteien bekräftigt. "Die ISU würdigt die sportlichen Leistungen von Frau Pechstein und begrüßt ihren künftigen Beitrag zur Entwicklung der Athleten und des Eisschnelllaufsports", hieß es in einer Stellungnahme am Dienstag.
Die Parteien seien übereingekommen, ihren Rechtsstreit "im Geiste einer Versöhnung beizulegen, um sich auf die künftige Entwicklung des Sports konzentrieren können." Das Pechstein-Lager hatte bereits am Montag "ein klares und versöhnliches Ende" des jahrelangen Streits verkündet.
Zuletzt hatte sich das Oberlandesgericht München mit dem Fall im Oktober 2024 befasst und das Verfahren vertagt. Der ursprünglich für den 13. Februar angesetzte nächste Verhandlungstag wurde später auf den 10. April verschoben.
Laut ISU trafen sich die Parteien im Nachgang an die mündliche Verhandlung zu einen Gespräch in Berlin. Daraufhin unterzogen sich Pechstein und ihr Vater in einem Schweizer Krankenhaus ektazytometischen Tests, bei denen festgestellt wurde, dass Pechstein an einer "milden Form der dehydrierten hereditären Stomatozytose (DHSt)" leide.
2009 waren bei Pechstein auffällige Blutwerte entdeckt worden, die ISU sperrte sie aufgrund des kurz zuvor von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA eingeführten "indirekten Dopingbeweises" für zwei Jahre, der Sportgerichtshof CAS bestätigte die Sperre.
Pechstein zog unter anderem vor das Schweizer Bundesgericht, den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht. Das gab 2022 Pechsteins Beschwerde statt: Das CAS-Verfahren soll unfair gewesen sein, ihre Schadensersatzklage war zulässig. Pechstein führt die von ihrem Vater vererbte Blutanomalie an, der Fall war zu einem Expertenstreit geworden.
W.Moreno--AT