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Gesetzlich Versicherte müssen sich auf höhere Zusatzbeiträge einstellen
Auf die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen kommen im kommenden Jahr höhere Zusatzbeiträge zu. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag kürzlich beschlossene Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), mit dem der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte steigen soll.
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung wird im kommenden Jahr ein Rekorddefizit von 17 Milliarden Euro erwartet. Das Gesetz soll diese Lücke schließen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte das Vorgehen in der Länderkammer. Das Gesetz sehe anders als oft behauptet "keine Leistungskürzungen" vor, sagte er.
Die Lasten würden zudem auf viele Schultern verteilt, betonte Lauterbach. Den erhöhten Zusatzbeitrag zahlten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen. Der Bund erhöhe zur Stabilisierung der Finanzlage gleichzeitig auch seinen Zuschuss um zwei Milliarden Euro und gewähre für 2023 zudem ein Darlehen von einer Milliarde Euro.
Mit dem neuen Gesetz sind darüber hinaus auch Einsparungen bei den Arzneimitteln sowie neue finanzielle Anreize für Ärzte bei einer schnellen Terminvergabe verbunden. Mediziner, die einen kurzfristigen Termin vermitteln, bekommen dafür künftig 15 statt bisher zehn Euro.
Der behandelnde Facharzt bekommt einen hohen Zuschlag - er beträgt 200 Prozent, wenn er den Patienten innerhalb eines Tages empfängt. Die bisherige Neupatientenregelung, die als kostspielig gilt, entfällt hingegen.
Lauterbach sagte zu dem Finanzstabilisierungsgesetz, ein derartiges Vorgehen könne nicht wiederholt werden. "Hier haben wir Effizienzreserven gehoben". Es sei klar, dass eine "große Finanzierungsreform" für die Gesetzliche Krankenversicherung kommen müsse. Dies bereite er nun vor.
N.Walker--AT