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Kein Aufenthaltsrecht für ausländischen Vater von volljährig gewordenem Deutschen
Wenn ein volljähriges Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft aus dem Elternhaus auszieht, haben seine ausländischen Eltern kein eigenständiges Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland. Es könne nur verlängert werden, wenn das Kind in der Ausbildung sei und weiter zu Hause wohne, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. (Az. 1 C 49.21)
Es ging um einen Algerier. Der Mann durfte in Deutschland bleiben, solange sein Sohn minderjährig war. Danach lehnte es die Ausländerbehörde ab, sein Aufenthaltsrecht zu verlängern. Er klagte zunächst erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main auf Verlängerung.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies die Klage in der Berufung aber zurück. Nun scheiterte sie auch vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Ch.P.Lewis--AT