-
Zwei Stürme im Anmarsch: Mehr als hundert Flüge in Japan gestrichen
-
Nach Mega-Rotation: USA unterliegen Türkei
-
Erste K.o.-Runde: Noch vier deutsche Gegner möglich
-
Remis reicht: Australien zieht in K.o.-Runde ein
-
Mieten für eine Million Wohnungen in New York werden eingefroren
-
Ein Fehler? Neuer wiegelt ab
-
Russland meldet massive ukrainische Angriffe auf Moskau: 28 Drohnen abgeschossen
-
Steigende Opferzahl und verzweifelte Suche nach Überlebenden nach Beben in Venezuela
-
BGH urteilt über Archiv von in Nationalsozialismus verfolgten Zeugen Jehovas
-
Urteil in Prozess um Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten fällt
-
Anschläge auf jüdische Repräsentanten geplant: Prozess gegen Agenten in Hamburg
-
Politik und Deutsche Bahn äußern sich zur Zukunft von Stuttgart 21
-
Bundestag stimmt über Infrastruktur-Zukunftsgesetz ab
-
Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf 235
-
Hilfe nach Erdbeben in Venezuela: USA schicken Kriegsschiffe und Flugzeuge
-
Japan und Schweden nach Remis in der K.o.-Runde
-
Nach "Wahnsinnsstart": Niederlande sichern Gruppensieg
-
Microsoft macht Xbox-Konsolen deutlich teurer
-
Serie antisemitischer Anschläge in Europa: Sieben Festnahmen in Belgien
-
DGB-Chefin Fahimi fordert stärkere Belastung von Vermögen und Erbschaften
-
Dicker Dämpfer vor K.o.-Krachern: DFB-Elf unterliegt Ecuador
-
Doppelpack Pépé: Elfenbeinküste beendet Curacaos Märchen
-
König Charles III. hat seit Thronbesteigung 30 Millionen Pfund Steuern gezahlt
-
Bundestag beschließt Recht auf Reparatur
-
Medien: Taylor Swift und Travis Kelce heiraten offenbar am 3. Juli in New York
-
Mindestens 188 Tote bei Erdbeben in Venezuela - Internationale Hilfe läuft an
-
Berüchtigtes US-Abschiebegefängnis "Alligator Alcatraz" schließt
-
Rüdiger und Raum starten gegen Ecuador
-
Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung
-
Merz: Koalition wird Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen
-
Frankreich und Italien wollen Nachfolge-Truppe für Unifil im Libanon organisieren
-
Bund und Länder einigen sich auf Finanzentlastung für Kommunen
-
"Hallo New Jersey": Nike zeigt neues DFB-Trikot
-
Emails sollen künftig viele Behörden-Formulare ersetzen
-
Einigung auf Rechtsstaatspakt: Länder bekommen halbe Milliarde Euro für Justiz
-
Bericht: Bund zahlt bis zu 7,2 Milliarden für Einstieg bei Panzerhersteller KNDS
-
Migration: Oberstes US-Gericht bestätigt Trump-Kurs in zwei Grundsatzfällen
-
Plünderungen nach Erdbeben in Venezuela
-
Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt
-
Tesla in Grünheide will tausend weitere Arbeitsplätze schaffen
-
Maria siegt weiter - im Halbfinale gegen Ostapenko
-
Umweltorganisationen erringen Teilerfolg im Klimaprozess gegen TotalEnergies
-
Bericht: FIA hebt Amtszeitbegrenzung auf
-
Großbritannien verzeichnet neuen Hitzerekord - Viele Notfalleinsätze in London
-
Bundestag wählt Juristen Hennemann zum neuen Bundesdatenschutzbeauftragten
-
600 Ferkel ohne Wasser: Autobahnpolizei stoppt Tiertransport bei Hitze in Bayern
-
Ungarn: Scharfe Kritik an Magyars Plan zur Absetzung des Präsidenten
-
Bob-Ass Friedrich macht bis Olympia 2030 weiter
-
Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende
-
Oberstes US-Gericht entscheidet zugunsten von Bayer im Glyphosat-Streit
Gericht: Netzwerk Campact darf Molkereiunternehmer Müller AfD-Unterstützer nennen
Das Kampagnennetzwerk Campact hat sich in einem Rechtsstreit gegen den Molkereiunternehmer Theo Müller durchgesetzt und darf diesen auf Plakaten als Unterstützer der AfD bezeichnen. Das entschied das Landgericht Hamburg, wie aus einem der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorliegenden Beschluss hervorgeht. Es handelt demnach um eine zulässige Meinungsäußerung, die Müller nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Er hat keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, der entsprechende Eilantrag wurde abgewiesen.
Eine wesentliche Rolle spielte demnach, dass das Gericht den Begriff der Unterstützung weiter fasste als Müller. Der von dem Antragsteller vertretene Ansatz, dass dieser Geldspenden oder andere "tatsächliche Handlungen" zugunsten der AfD voraussetze, greife juristisch zu kurz. Es sei ausreichend, dass ein als Unterstützer einer Partei bezeichneter Mensch ihr gegenüber "eine nicht ablehnende innere Haltung" aufweise.
Diese gelte um so mehr, wenn er seine Positionierung auch öffentlich kundtue, hieß es in dem Beschluss. Das Gericht verwies dabei auf ein Interview Müllers, in dem dieser demnach erklärt hatte, er lehne "einige Punkte" des AfD-Parteiprogramms ab. Zudem antwortete er darin auf die Frage, ob er interessierter Beobachter oder Sympathisant der AfD sei, mit "irgendwas dazwischen". Es finde eben gerade keine "durchgreifende Distanzierung von der AfD statt", betonte die zuständige Zivilkammer.
Für eine Meinungsäußerung spricht laut Gericht auch der Gesamtkontext der strittigen Äußerung, die "Teil einer satirischen Kritik" an dem Unternehmer sei. Dazu gehöre, dass Campact auf bekannte Werbeslogans von Müllers Unternehmen etwa in Form von "Alles AfD oder was?" setze. Der Beschluss ist nach Gerichtsangaben allerdings noch nicht rechtskräftig.
Campact begrüßte die Gerichtsentscheidung. "Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts als Anlass, unsere Infokampagne über Müllers AfD-Nähe noch einmal ordentlich anzukurbeln", erklärte die Kampagnenleiterin der Organisation, Luise Neumann-Cosel, in Berlin. Das Gericht habe Müllers Versuch "abgeschmettert", zivilgesellschaftliche Stimmen "mit Klagen mundtot zu machen". Campact habe "auf ganzer Linie" Recht bekommen.
Das Netzwerk hatte nach eigenen Angaben im Rahmen seiner Kampagne 28.000 Plakate in 14 Großstädten anbringen lassen. Campact produzierte demnach zudem über zwei Millionen entsprechender Aufkleber, die zum Anbringen auf Produkten der Unternehmen von Müller in Supermärkten gedacht waren.
J.Gomez--AT