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Niederlage für Rechtspopulistin Le Pen: Kandidaturverbot bleibt
Die wegen veruntreuter EU-Gelder verurteilte französische Rechtspopulistin Marine Le Pen darf auch weiter nicht bei Wahlen antreten. Der Staatsrat, der die Regierung in Rechtsfragen berät, wies am Mittwoch in Paris einen Antrag der Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) zurück, die gegen das Kandidaturverbot Rechtsmittel eingelegt hatte.
Die Richter hatten es im März als erwiesen angesehen, dass Le Pen maßgeblich daran beteiligt gewesen war, mit Gehältern von EU-Parlamentsassistenten die Finanzen ihrer Partei zu sanieren. Der dadurch entstandene Schaden wurde auf gut vier Millionen Euro beziffert.
Le Pen wurde deswegen zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Haftstrafe ist ausgesetzt, weil Le Pen in Berufung gegangen ist. Sie wurde zudem zu einer sofort geltenden fünfjährigen Nichtwählbarkeit verurteilt.
Das Berufungsverfahren ist für den 13. Januar bis zum 12. Februar 2026 geplant. Sollte das Urteil milder ausfallen und das Kandidaturverbot aufgehoben werden, könnte Le Peb voraussichtlich bei den 2027 anstehenden Präsidentschaftswahlen antreten. Es wäre ihre vierte Kandidatur, derzeit liegt sie in Umfragen in der ersten Runde vorn. Allerdings stehen die übrigen Kandidaten noch nicht fest.
Sollte die französische Regierung vor dem Berufungsverfahren stürzen und es zu Neuwahlen kommen - was ihre Partei immer fordert - könnte Le Pen nicht wieder für einen Sitz in der Nationalversammlung kandidieren. Damit wäre sie auch ihren Posten als Fraktionschefin los.
Für den Fall, dass die Richter im Berufungsprozess am Entzug des passiven Wahlrechts festhalten, soll der 30 Jahre alte Parteichef Jordan Bardella bei der Präsidentschaftswahl antreten. Le Pen räumte vor einigen Wochen ein, dass sie ihn bereits gebeten habe, sich darauf vorzubereiten.
W.Morales--AT