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Grüne wollen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen Haushalt 2025 organisieren
Die Grünen halten den Bundeshaushalt 2025 für verfassungswidrig und wollen einen Gang nach Karlsruhe organisieren. Die Bundesregierung habe "Milliarden Euro zweckentfremdet und damit gegen die Verfassung verstoßen", erklärte der Grünen-Finanzpolitiker Andreas Audretsch am Freitag. Seine Fraktion fühle sich von zwei in Auftrag gegebenen Gutachten bestätigt und wolle diese nutzen, um "gemeinsam mit der Zivilgesellschaft" Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe "auszuloten und voranzutreiben".
"Milliarden, die in Infrastruktur und Klimaschutz hätten fließen sollen, landen im Konsum und in fossiler Vergangenheit", erklärte die Fraktion. Die Grünen zielen mit ihrer Beschwerde auf das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz ab, das noch vom alten Bundestag und mit ihrer Hilfe zustande gekommen war.
Seit längerem spricht die Partei hier von "Verschiebebahnhöfen und Haushaltstricksereien" mit dem Geld. Grünen-Chef Felix Banaszak warf der aktuellen Regierung vor, das Geld nicht zusätzlich in die Infrastruktur investiert, sondern damit "die Mütterrente, die Gastrosteuer und den Agrardiesel" finanziert zu haben. Das sei ein "flexibler Umgang mit der Wahrheit" den Grünen sowie den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, sagte er RTL und ntv.
"Statt die mit unserer Hilfe mobilisierten 500 Milliarden Euro Kredite für echte, neue Investitionen zu verplanen, verschiebt sie Ausgaben so lange hin und her, dass sie das Geld für andere Zwecke nutzen kann", kritisierte die Fraktion. Audretsch fügte hinzu: "Das werden wir nicht akzeptieren." Daher werde nun versucht, gemeinsam mit "allen, denen die Zukunft und unser Planet am Herzen liegt", Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe zu organisieren.
Der Grünen-Haushaltspolitiker Sebastian Schäfer ergänzte, dass insbesondere die Zusätzlichkeit der Investitionsmittel nicht gegeben sei. Nun sehen sich die Grünen inhaltlich durch zwei in Auftrag gegebene Gutachten bestätigt, die von einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei sowie einem Rechtsprofessor der Uni Trier erstellt wurden. Sie sollten die Erfolgsaussichten eines Organstreitverfahrens wegen der missbräuchlichen Verwendung der Gelder prüfen.
Die Gutachterinnen und Gutachter hätten dargelegt, dass der Haushalt 2025 "in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz" verstoße, erklärte die Fraktion. Zugleich sei klar geworden, dass ein Organstreitverfahren über die Fraktion der falsche Weg sei, um das festzustellen. Es sei zu wenig zielgenau und kann die eigentlichen Verfassungsverstöße nicht adressieren, erklärte Schäfer.
Für eine Normenkontrollklage fehlt wiederum die nötige parlamentarische Mehrheit. Der "richtige Weg vors Verfassungsgericht zu ziehen" sei vielmehr eine Verfassungsbeschwerde, die jeder Bürger und jede Bürgerin selbst einlegen könne.
Ein Sprecher des Finanzministeriums wollte die Äußerungen der Grünen nicht konkret kommentieren. Er sagte zugleich, der Bundeshaushalt 2025 "ist verfassungskonform". Die Rahmenbedingungen für das Sondervermögen seien im breiten überparteilichen Konsens im Bundestag und mit den Ländern beschlossen worden. "Insofern warten wir die weiteren Entwicklungen ab, sind aber im Zweifel auch darauf vorbereitet", fügte er mit Blick auf mögliche rechtliche Konsequenzen an.
FDP-Chef Christian Dürr äußerte Unverständnis über das Vorgehen der Grünen und sprach von "finanzpolitischer Realsatire". Dass die Mittel für Konsumausgaben verwendet würden, "war absehbar", sagte er AFP. Zugleich übte er Kritik an Kanzler Friedrich Merz (CDU). "Wenn der Bundeskanzler es wirklich ernst meint mit der Erneuerung des Landes, muss er auf die Rekordschulden verzichten", forderte Dürr. "Sein Plan, fehlende Kraft für Strukturreformen mit Schulden zu übertünchen, ist nachweislich gescheitert."
W.Moreno--AT