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Antijüdisches Relief an Wittenberger Stadtkirche muss nicht entfernt werden
Ein antijüdisches Sandsteinrelief an der Fassade der Stadtkirche in Wittenberg in Sachsen-Anhalt muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht entfernt werden. Der Inhalt des Reliefs aus dem 13. Jahrhundert sei zwar beleidigend, durch das Anbringen einer Bodenplatte und eines Aufstellers sei es aber zu einem "Mahnmal" umgewandelt worden, urteilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe. Die beklagte Kirchengemeinde habe sich somit ausreichend distanziert.
Bei dem Relief handle es sich zwar letztlich um "in Stein gemeißelten Antisemitismus", betonte der BGH. Dieser beleidigende und "rechtsverletzende Zustand" könne jedoch nicht nur durch Entfernung des Reliefs, sondern auch durch eine "Distanzierung und Kontextualisierung" behoben werden, erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung weiter. Durch eine solche Umwandlung könne "eine Aufklärung und eine inhaltliche Auseinandersetzung ermöglicht werden, um Ausgrenzung, Hass und Diffamierung entgegenzutreten".
Das Schmährelief aus dem 13. Jahrhundert war ursprünglich angebracht worden, um Juden und ihre Religion zu demütigen. Ein Mitglied einer jüdischen Gemeinde forderte seine Entfernung.
A.Clark--AT