-
Früherer ZDF-Chefredakteur Klaus Bresser gestorben
-
Trump ernennt Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Später Ausgleich: Füllkrug klaut BVB den Sieg
-
Doppelpack Kössler: DFB-Frauen mit gutem Start in die WM-Saison
-
Trump: Mit Putin russische Diesel-Lieferung für USA und Weltmarkt vereinbart
-
US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung
-
Heidenheim verpasst Sprung auf Platz zwei
-
Ermittler: Copilot von Flydubai-Maschine plante Selbstmordanschlag auf Flughafen Tel Aviv
-
Rodeln: Wendl/Arlt machen doch bis 2030 weiter
-
Lisa Cook: Trump treibt Plan zur Entlassung von Zentralbank-Vorständin voran
-
USA verhängen nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Türkei trennt sich von Trainer Montella
-
Steinmeier und Macron besuchen französische Raumfahrt- und Rüstungsunternehmen
-
Bericht: Koalition erzielt Kompromiss im Streit um Zuckersteuer
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verhängen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Tausende demonstrieren in Berlin gegen Energiepolitik der Bundesregierung
-
Verstappen holt Sprint-Pole - keine nachträgliche Strafe
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verschärfen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Sturz bei Diensttermin: Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul bricht sich Hüfte
-
Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten
-
EU und China einigen sich auf Begrenzung chinesischer Hybridauto-Exporte
-
Gedenken an Anschlag in Halle: Studenten versperren AfD-Politiker Tillschneider Weg
-
Friedensnobelpreis geht an Südafrikanerin Pillay für ihren Einsatz für Menschenrechte
-
Sachsen-Anhalt: BMW stellt AfD-Politiker Rausch keinen Dienstwagen zur Verfügung
-
Formel 1: Verstappen holt Sprint-Pole, muss aber zittern
-
Mecklenburg-Vorpommern: Rot-Rot-Grün vereinbart Koalitionsverhandlungen
-
Schuster: DFB-Debütanten haben "Schwung mitgebracht"
-
Scharfe Kritik an geplanter Liveübertragung von Hinrichtung in den USA
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Bahn streckt Baustellenplanung
-
Ex-Prinz Andrew erhielt 302.000 Pfund Entschädigung für Auszug aus Royal Lodge
-
Zusammenstöße zwischen Jugendlichen und Polizei am Rande einer Demo in Brüssel
-
"Schande": Schröder erntet mit Putin-Besuch Sturm der Entrüstung
-
Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren
-
Fall Kocak: Linken-Bundestagsfraktion sieht "keinen Bedarf für weitere Konsequenzen"
-
CDU unter Druck: Klausurtagung soll Streitthemen ausräumen
-
Selenskyj: "Erhebliche Schäden" am Stromnetz der Ukraine durch russische Angriffe
-
China verkündet Einigung mit EU bei Handel mit Hybridautos
-
UN-Menschenrechtsbüro verfolgt Schülerproteste in Frankreich "mit Sorge"
-
Gesichtsliftings beliebt: Umfrage zu Schönheits-OPs zeigt Einfluss sozialer Medien
-
EU-Staaten einigen sich auf gemeinsame Börsenaufsicht - Ausnahme für Deutsche Börse
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Deutsche Bahn passt Planung an
-
Bessere Chancen für die Kleinsten: Gesetz zu frühkindlicher Bildung im Bundestag
-
Einsatz für Menschenrechte: Südafrikanerin Navi Pillay erhält Friedensnobelpreis
-
UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"
-
"Schande": Scharfe Kritik an Schröders Putin-Besuch von Merz und Bundesparteien
-
Merz "zutiefst empört" über Schröders Besuch bei Putin in Moskau
-
Tödliche Schüsse bei Waffenkontrolle in Bayern: Kein Hinweis auf extremistisches Motiv
-
An Baumspitzen geklammert: Orang-Utans vor Waldbränden in Indonesien gerettet
-
Friedensnobelpreis geht an südafrikanische Juristin Navanethem "Navi" Pillay
-
Zwei Tote bei Waffenkontrolle: Motiv von 60-jährigem Verdächtigen noch unklar
Verschiebung abgelehnt: Strafe für Trump im Schweigegeldprozess wird Freitag verkündet
Das Strafmaß im Schweigegeldprozess gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump wird noch vor dessen Vereidigung verkündet. Ein New Yorker Richter lehnte Trumps Antrag auf eine Verschiebung des Termins am Montag mit der Begründung ab, dass der Ex-Präsident lediglich bereits in der Vergangenheit vorgebrachte Argumente wiederholt habe. Das Strafmaß wird somit wie geplant an diesem Freitag verkündet.
"Dieses Gericht hat die Argumente des Angeklagten (...) geprüft und stellt fest, dass sie größtenteils eine Wiederholung der Argumente sind, die er in der Vergangenheit bereits mehrfach vorgebracht hat", erklärte Richter Juan Merchan in einer zweiseitigen Entscheidung. Deshalb werde der Antrag abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft habe sich gegen eine Verschiebung der Strafmaßverkündung ausgesprochen, erklärte Merchan zudem. Trumps Anwälte hatten dagegen beantragt, den Termin zu verschieben, während sie gegen das Urteil in Berufung gehen.
Trump, der die Präsidentschaftswahl gewann und am 20. Januar seine zweite Amtszeit als US-Präsident antritt, war in dem New Yorker Verfahren im Mai schuldig gesprochen worden, eine vor seinem Wahlsieg 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar per Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben.
Der unter massivem politischem Druck stehende Richter Merchan hatte die Verkündung des Strafmaßes mehrfach verschoben, so dass auch zum Zeitpunkt der Präsidentschaftswahl am 5. November der Ausgang des New Yorker Verfahrens noch offen war. Am vergangenen Freitag setzte er den 10. Januar als Termin für die Strafmaßverkündung fest und erklärte zugleich, dass eine Haftstrafe nicht zu erwarten sei.
Merchan stellte Trump zudem frei, ob dieser persönlich oder virtuell an der Strafmaßverkündung teilnimmt. Zudem ließ er durchblicken, dass Trump straflos davonkommen könnte. Als verurteilte Straftäter würde der künftige US-Präsident dennoch gelten.
Trumps Anwälte hatten mit verschiedenen Begründungen versucht, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. So forderten sie etwa, die abschließende Prüfung ihrer Eingaben zur Immunitätsfrage zuzulassen. In einer 18-seitigen Begründung hatte Merchan die Anträge in der vergangenen Woche abgelehnt, stellte aber fest, dass Trump nach seiner Vereidigung als Präsident immun gegen Strafverfolgung sein wird.
Der Oberste Gerichtshof hatte Mitte vergangenen Jahres US-Präsidenten eine deutlich erweiterte Immunität zugebilligt, worauf sich Trumps Anwälte beziehen, um das Schweigegeldverfahren gänzlich einstellen zu lassen.
Trump ist der erste verurteilte Straftäter, der für das Amt des US-Präsidenten kandidiert und es nun antreten wird. Nach seiner ersten, von zahlreichen Skandalen geprägten Amtszeit (2017-2021) wurde der Rechtspopulist in insgesamt vier Strafverfahren angeklagt, unter anderem wegen Wahlmanipulation und im Zusammenhang mit der Erstürmung des Kapitols durch seine radikalen Anhänger.
Die beiden Strafverfahren der Bundesjustiz gegen ihn wurden inzwischen mit der Begründung eingestellt, dass das US-Justizministerium grundsätzlich nicht gegen amtierende Präsidenten ermittele. Das Verfahren im US-Bundesstaat Georgia liegt auf Eis.
Trump war am Montag vom US-Kongress als Gewinner der Wahl im November bestätigt worden - vier Jahren nachdem von Trump aufgestachelte Anhänger den Kongress gestürmt hatten, um die Bestätigung seiner damaligen Wahlniederlage zu verhindern. Am 20. Januar soll Trump vereidigt werden.
M.White--AT