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Frankreichs Staatsanwaltschaft wirft Le Pen "organisiertes System" der Veruntreuung vor
Die französische Staatsanwaltschaft hat der Rechtspopulistin Marine Le Pen im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern ein "organisiertes System" zugunsten ihrer Partei vorgeworfen. "Die Partei war finanziell in einer schwierigen Lage und hat alles genutzt, was möglich war, legal oder nicht legal", sagte Staatsanwältin Louise Neyton am Mittwoch in Paris zum Auftakt der Plädoyers.
Neben Le Pen sind auch ihre Partei Rassemblement National (RN, früher Front National) sowie zahlreiche Vertreter der früheren Führungsriege der Partei angeklagt. In dem Prozess geht es um die mutmaßliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Der RN-Fraktionschefin drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft und das Verbot, bei Wahlen anzutreten. Der Prozess gefährdet damit auch Le Pens geplante Kandidatur bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027.
Le Pen hatte im Prozess darauf verwiesen, dass die Assistenten nicht für einzelne EU-Abgeordnete, sondern für die gesamte Gruppe gearbeitet hätten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr hingegen vor, die Assistenten-Gehälter systematisch zur Sanierung der Parteifinanzen genutzt zu haben.
Das EU-Parlament, das in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, beziffert den Schaden auf 3,4 Millionen Euro. Die Partei hat bereits eine Million Euro zurückgezahlt, will dies aber nicht als Schuldeingeständnis gewertet sehen. Der damalige Europaparlamentspräsident Martin Schulz (SPD) hatte die Ermittlungen 2015 ins Rollen gebracht.
Nach jahrelangen Ermittlungen müssen sich schließlich nun neun der damaligen EU-Abgeordneten, zwölf ihrer damaligen Assistentinnen und Assistenten und weitere Mitarbeiter der Partei vor Gericht verantworten.
T.Wright--AT