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Bundesverfassungsgericht kippt Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für Parteien
Den Parteien steht weniger Geld vom Staat zu. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag die vor viereinhalb Jahren beschlossene Anhebung der Obergrenze von staatlichen Zuschüssen um 25 Millionen Euro für verfassungswidrig und nichtig. Damit hatte ein Antrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei Erfolg. Es gilt wieder die frühere Regelung. (Az. 2 BvF 2/18)
Das bedeutet aber nicht, dass eine Erhöhung der Obergrenze für alle Zeiten ausgeschlossen ist. Das Gericht sah durchaus Möglichkeiten dafür. In diesem Fall bemängelte es aber, dass die Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro nicht ausreichend begründet worden sei. Der Bundestag hatte sie im Sommer 2018 mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen.
Staatliche Zahlungen machen etwa ein Drittel der Einnahmen von anspruchsberechtigten Parteien aus, ihre Höhe hängt von der Zahl der Wählerstimmen ab. Dabei gilt eine relative Obergrenze: Parteien dürfen nicht mehr Geld bekommen, als sie selbst - etwa aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden - erwirtschaften. Zusätzlich gibt es eine absolute Obergrenze für die staatlichen Zuschüsse, die für alle Parteien zusammen gilt. Wird sie überschritten, werden die Zuschüsse anteilsmäßig gekürzt.
Die Summe wurde im Jahr 1994 auf 230 Millionen Mark festgesetzt und seitdem regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung angepasst, im vergangenen Jahr auf 205 Millionen Euro. Eine reine Anpassung an die Preisentwicklung ist nach einem früheren Verfassungsgerichtsurteil erlaubt. Unabhängig davon darf die Grenze aber nur dann hochgesetzt werden, wenn sich die Verhältnisse "einschneidend" ändern.
Union und SPD argumentierten 2018, dass die Herausforderungen der Digitalisierung eine solche einschneidende Veränderung bedeuteten, etwa weil die Kommunikation mit Anhängern aufwändiger werde. Die damaligen Oppositionsfraktionen FDP, Grüne und Linkspartei zogen gegen die Neuregelung nach Karlsruhe und hatten nun Erfolg. Die absolute Obergrenze solle verhindern, dass die Bevölkerung den Eindruck von Selbstbedienung aus den öffentlichen Kassen bekomme, erklärte Gerichtsvizepräsidentin Doris König.
Zwar habe die Digitalisierung die Rahmenbedingungen tatsächlich einschneidend verändert. Eine Anhebung sei aber nur unter drei Voraussetzungen zu rechtfertigen: Die einschneidende Veränderung müsse alle Parteien betreffen, von außen auf sie einwirken und den Finanzbedarf so erhöhen, dass sie ihn nicht aus eigener Kraft finanzieren könnten. Doch weder der Gesetzesentwurf noch die Beratungen 2018 hätten nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür erbracht, wie hoch der zusätzliche Finanzbedarf sei. Auch seien mögliche Einsparpotenziale nicht eingerechnet worden.
Nach der Entscheidung des Gerichts werden die demnächst festzusetzenden Zuschüsse für das abgelaufene Jahr wieder auf Grundlage der alten Obergrenze berechnet, wie die Bevollmächtigte der drei Fraktionen, Sophie Schönberger, der Nachrichtenagentur AFP sagte.
Die Bundestagsverwaltung entscheidet darüber, ob Gelder aus früheren Jahren seit 2019 zurückgezahlt werden müssen. Der Gesetzgeber kann auch einen neuen Anlauf für eine Änderung des Parteiengesetzes nehmen.
SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte in Karlsruhe, für seine Partei habe das Urteil keine unmittelbaren finanziellen Folgen. Sie habe seit Beginn des Gerichtsverfahrens so gewirtschaftet, als sei die Obergrenze nicht aufgestockt worden.
Die Generalsekretäre von CDU und CSU, Mario Czaja und Martin Huber, erklärten: "Der Weg ist nach diesem Urteilsspruch frei, mit einem entsprechend begründeten Gesetz einen neuen Anlauf zu unternehmen."
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann begrüßte das "sehr wichtige" Urteil. "Man kann nicht einfach 25 Millionen Euro mehr für Parteien beschließen und nicht deutlich machen, worum es hier eigentlich geht", sagte sie in Berlin. Die Grünen hätten bereits bei Einreichung der Klage Rücklagen gebildet.
FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai teilte mit: "Das Urteil zeigt, dass die grundlegende Kritik an dem seinerzeitigen Gesetzgebungsverfahren berechtigt war." Auch seine Partei habe die fraglichen Mittel seit 2018 zur Seite gelegt.
Auch Linke-Vorstandsmitglied Janis Ehling zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Nur weil die Volksparteien CDU und SPD Mitglieder verlieren, sollten nicht die Bürgerinnen und Bürger die Verluste zahlen", erklärte er.
AfD-Vizechef Stephan Brandner forderte, nun müssten die "seit 2019 rechtswidrig von den Parteien vereinnahmten Mittel" schnellstmöglich zurückgezahlt werden.
Am Dienstagnachmittag will das Gericht noch eine Entscheidung über eine Klage der AfD-Fraktion verkünden. Diese bemängelt, dass der Gesetzentwurf zur Parteienfinanzierung 2018 so schnell beschlossen worden sei, dass ihr keine Zeit zur Einarbeitung geblieben sei. (Az. 2 BvE 5/18)
N.Walker--AT