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Parteien steht weniger Geld vom Staat zu
Den Parteien steht weniger Geld vom Staat zu. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag die Anhebung der Obergrenze von staatlichen Zuschüssen für verfassungswidrig und nichtig, womit ein Antrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei Erfolg hatte. Der Bundestag hatte die Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro im Jahr 2018 mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. (Az. 2 BvF 2/18)
Staatliche Zuschüsse machen etwa ein Drittel der Einnahmen der Parteien aus, ihre Höhe hängt von der Zahl der Wählerstimmen und von sonstigen Einnahmen ab. Dabei dürfen Parteien nicht mehr Geld bekommen, als sie selbst - etwa aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden - erwirtschaften. Zusätzlich gibt es eine absolute Obergrenze für die staatlichen Zuschüsse, die für alle Parteien zusammen gilt. Wird sie überschritten, werden die Zuschüsse anteilsmäßig gekürzt.
Die Grenze wurde im Jahr 1994 auf 230 Millionen Mark festgesetzt und seitdem regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Das ist nach einem früheren Verfassungsgerichtsurteil erlaubt. Unabhängig von der Preisentwicklung darf die Grenze aber nur dann hochgesetzt werden, wenn sich die Verhältnisse "einschneidend" ändern.
Union und SPD argumentierten 2018, dass die Herausforderungen der Digitalisierung eine solche einschneidende Veränderung bedeuteten, etwa weil die Kommunikation mit Anhängern aufwändiger werde. Die damaligen Oppositionsfraktionen FDP, Grüne und Linkspartei zogen gegen die Neuregelung nach Karlsruhe, wo sie nun Erfolg hatten. Der Gesetzgeber habe nicht ausreichend erklärt, warum die Erhöhung notwendig gewesen sei, entschied das Gericht.
N.Walker--AT