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Anträge auf Neubauförderung ab März möglich
Familien, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften sollen ab März Anträge auf Neubauförderung nach neuen Kriterien bei der staatlichen KfW stellen können. Eine Sprecherin des Bundesbauministeriums bestätigte dem "Handelsblatt" vom Dienstag den Termin. Das Ministerium hatte das neue Förderprogramm 2022 angekündigt, aber bisher kein endgültiges Datum genannt.
Das Volumen für die Neubauförderung liegt bei 1,1 Milliarden Euro, verbunden mit hohen Standards für energieeffizientes Bauen. Davon sollen ab Juni 350 Millionen Euro für die Förderung klimafreundlicher Eigenheime zur Verfügung stehen. 750 Millionen Euro sind für alle anderen Antragsteller gedacht, etwa für Wohnungskonzerne oder Genossenschaften.
Die Bauindustrie spricht von einer herben Enttäuschung. "Die Förderhöhe ist so gering, dass sich wahrscheinlich nicht einmal der Verwaltungsaufwand lohnt", sagte Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, dem "Handelsblatt".
Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagte der Zeitung: "Die Neubauförderung braucht mehr Mittel, wenn wir unsere Neubauziele erreichen wollen." Im Fördertopf für die energetische Sanierung lägen Milliarden. "Was da übrig bleibt, sollte in die Neubauförderung fließen."
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte Montag eingeräumt, dass das von der Regierung ausgegebene Neubauziel von 400.000 Wohnungen pro Jahr derzeit nicht umsetzbar sei. "Ich gehe nicht davon aus, dass die Zahl von 400.000 Wohnungen in den Jahren 2022 und 2023 erreichbar ist", sagte sie dem Portal Web.de News.
Die Ministerin verwies dabei auf die verschlechterten Rahmenbedingungen durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der zu steigenden Zinsen sowie Lieferengpässen geführt habe. Im Grundsatz will Geywitz aber an der Vorgabe von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr festhalten. Das Ziel sei, "durch Vorfertigung und Digitalisierung 2024 und 2025 an diese Zahl heranzukommen", sagte sie.
M.White--AT