-
Schon in EM-Form: Neugebauer siegt in Ratingen
-
Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Fallschirmsprung absolvieren
-
THW-Teams nehmen in Venezuela Suche nach Verschütteten auf
-
Dritter Tag mit Temperaturrekord in Folge - Hitzewelle in Deutschland geht zuende
-
Fünfkampf: Dogue erstmals Gesamtweltcupsieger
-
Hitzeschlacht: Russell siegt souverän - Verstappen trumpft auf
-
Serbiens Präsident Vucic kündigt vor Anhängern Rücktritt "in ein paar Wochen" an
-
Baby aus Krankenhaus mitgenommen: Polizei fahndet nach Frau
-
14 Tote bei Absturz eines Hubschraubers von Aramco in Saudi-Arabien
-
Nach Rahmenabkommen mit Libanon: Neue Gefechte zwischen Israel und Hisbollah
-
DIHK fordert Zusammenarbeit der EU mit China und warnt vor Handelskonflikt
-
Preisgeld-Streit in Wimbledon: Uneinigkeit bei Spielern
-
Neue Hitzekorde in Deutschland - Abkühlung aber in Sicht
-
Venezuela: Suche nach Erdbeben-Überlebenden hält an - bislang mehr als 1400 Tote
-
Biber verunglückt im Gleisbett - Schulkinder wollen helfen
-
Neue Angriffe Irans und der USA schüren Furcht vor Kollaps der Friedensbemühungen
-
EU aktiviert Katastrophenschutz-Mechanismus für Venezuela-Hilfe
-
Dämpfer für Wüst: CDU in NRW verliert in Umfrage - AfD zweitstärkste Kraft
-
Radfahrer wird von Zug überfahren und stirbt
-
Besuch in Großbritannien: Harry und Meghan wohnen im Juli in königlichen Residenzen
-
Neuer nächtlicher Temperaturrekord: 29,4 Grad in Sachsen gemessen
-
USA und Iran greifen trotz Waffenruhe erneut an - Golfstaaten unter Beschuss
-
Aberwitziges "Endspiel": Österreich und Algerien weiter
-
Joker Messi mit Freistoß-Tor: Argentinien besiegt Jordanien
-
Albanien: Erneut Tausende Menschen bei Demonstration gegen Kushner-Bauprojekt
-
Grünen-Fraktionschefin Dröge fordert Sofortprogramm für Klimaanlagen
-
US-Botschafter feiert 250. Jubiläum in Brüssel mit hochrangigen Gästen
-
Historischer Erfolg: DR Kongo im Sechzehntelfinale
-
Spektakuläres Remis: Ronaldo verpasst Gruppensieg
-
Mileis Kabinettschef tritt wegen Korruptionsvorwürfen zurück
-
Zittersieg gegen Ghana: Kroatien im Sechzehntelfinale
-
Mit Rekordmann Kane: England müht sich zum Gruppensieg
-
US-Streitkräfte: "Mehrere Ziele" im Iran angegriffen
-
Brief an Wadephul: Politiker fordern Überstellung von Maja T. nach Deutschland
-
Zehntausende Menschen feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Schicksalsschlag: Gakpo trauert um ungeborenes Kind
-
Kabayel neuer WBC-Weltmeister: "Unglaublich"
-
Schnelles Wiedersehen mit Schiedsrichter Jayed
Urteil: Verkauf von Medizinprodukten mit Payback-Punkten ist unzulässig
Der Verkauf von Hörgeräten und anderen Medizinprodukten mit vollen Payback-Punkten ist unzulässig. Bei den Payback-Wertgutschriften handle es sich um eine Werbegabe, die nach dem Heilmittelwerbegesetz auf "geringwertige Kleinigkeiten" beschränkt seien, entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). Die Wertgrenze zulässiger Geschenke bei der Abgabe nicht preisgebundener Arzneimittel und Medizinprodukte zogen die Karlsruher Richter bei einem Euro. (Az.: I ZR 43/24)
Der Hörgeräte-Händler Amplifon mit nach eigenen Angaben über 600 Geschäften in Deutschland hatte mit der Gutschrift von Payback-Punkten beim Kauf eines Hörgeräts geworben, pro Euro Umsatz wurde ein Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben. Kundinnen und Kunden konnten sich diese Punkte bar auszahlen oder in Prämien, Gutscheine oder Spenden umwandeln lassen. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, sie argumentierte, dies seien gesetzlich verbotene Werbegaben.
Dem folgte nun der BGH. Die Payback-Wertgutschriften seien produktbezogen und würden daher von den Beschränkungen des Heilmittelwerbegesetzes erfasst. Dabei könne "auch eine Werbung für das gesamte Warensortiment produktbezogen sein", erklärten die Karlsruher Richter. Es genüge zudem, dass die Werbung neben anderen Produkten "auch auf den Absatz von Medizinprodukten gerichtet ist".
Dem Argument, es handle sich um einen Preisnachlass ähnlich dem bei Apotheken verbreiteten Sofortrabatt von zwei Prozent bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Produkten für Stammkunden, folgte der BGH nicht. Die Gutschrift der Payback-Punkte erfolge erst später, etwa bei weiteren Käufen. Dies setze einen vom Gesetzgeber nicht gewollten Anreiz zum Kauf weiterer Medizinprodukte.
"Solche Werbegaben sind daher nur als geringwertige Kleinigkeiten (...) zulässig", erklärte der BGH weiter. Dies seien aber "allein Gegenstände von so geringem Wert, dass eine relevante unsachliche Beeinflussung der Werbeadressaten als ausgeschlossen erscheint". Dabei sei hier nicht auf den einzelnen Payback-Punkt, sondern auf die Summe der Punkte für den Kauf eines Hörgeräts abzustellen.
Um eine Beeinflussung auszuschließen und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Preisvergleich bei nicht preisgebundenen Arzneimitteln und Medizinprodukten zu erleichtern, zog der BGH die Wertgrenze "geringwertiger Kleinigkeiten" bei einem Euro. Dies werde hier klar überschritten.
D.Lopez--AT