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Tod von Frau nach Sturz von Balkon: Haftstrafe für früheren Partner in Hamburg
Fast ein Jahr nach dem tödlichen Sturz einer Frau von einem Balkon in Hamburg hat das Landgericht der Hansestadt deren ehemaligen Lebensgefährten zu einer Freiheitstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Angeklagte wurde der Körperverletzung mit Todesfolge und tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung sowie versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten.
Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft zu verurteilen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Laut Anklage soll der 32-Jährige seine 36-jährige frühere Partnerin im August 2024 bei einem Streit in deren Wohnung unter anderem mit einem Brotmesser an der Hand verletzt und sie gewürgt haben. Die Frau flüchtete demnach in Panik auf den Balkon, stieg über das Geländer und sprang aus dem vierten Stockwerk "trotz der damit verbundenen Lebensgefahr in die Tiefe".
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft stürzte sich die 36-Jährige selbst hinab, um den Attacken ihres Exfreunds zu entkommen. Diese Panikhandlung sei für den Beschuldigten vorhersehbar gewesen, hieß es in der Anklageschrift. Es gehe daher um den Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge.
Tatort war ein Mehrfamilienhaus im Stadtteil Eilbek. Die Frau wurde nach dem Sturz wiederbelebt, starb aber noch am selben Tag im Krankenhaus an ihren schweren Verletzungen. Der Verdächtige flüchtete. Er wurde rund zweieinhalb Monate nach der Tat in Italien gefasst und ausgeliefert.
H.Gonzales--AT