-
Fall Fernandes: Bundesjustizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Netz ab
-
Britische Regierung erlaubt Armee Beschlagnahmung von Schiffen russischer Schattenflotte
-
Trump: Iranische Unterhändler haben Angst vor Tötung durch "eigene Leute"
-
Trump nimmt erstmals seit 2016 nicht an konservativer Konferenz CPAC teil
-
Irans Außenminister lehnt Gespräche mit den USA ab
-
Trotz starker Schüller: Bayern nach Sieg auf Halbfinalkurs
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen mehrere Millionen Schmerzensgeld zahlen
-
Eiskunstlauf-WM: Hase/Volodin greifen nach Gold
-
Islamforscher Ramadan wegen Vergewaltigung zu 18 Jahren Haft verurteilt
-
Heimpleite gegen Häcken: Frankfurts Finaltraum in weiter Ferne
-
Äußerst selten: Erneute Geburt von Berggorilla-Zwillingen in DR Kongo
-
UNO verurteilt Sklavenhandel als "schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
-
Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen drei Millionen Dollar zahlen
-
Klimaschutzprogramm soll CO2-Ausstoß verringern - Umwelthilfe kündigt Klimaklage an
-
Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche ins Amt eingeführt
-
Digitale Gewalt gegen Frauen: Appelle im Bundestag an Verantwortung aller
-
Sturz- und Protest-Chaos: Kanter Dritter bei Ronde van Brugge
-
Ehemaliger Google-Manager Matt Brittin wird neuer BBC-Chef
-
Iran weist US-Plan für Ende des Krieges laut Staatsfernsehen zurück
-
Sozialdemokratin Frederiksen nach Wahl in Dänemark mit Regierungsbildung beauftragt
-
SPD in Rheinland-Pfalz nimmt Einladung zu Sondierungsgesprächen mit CDU an
-
Trump beruft Zuckerberg und andere Tech-Chefs in Beirat
-
Ukrainische Drohnen in Lettland und Estland abgestürzt: Staaten äußern Verständnis
-
Afrika-Cup: Senegal zieht vor den CAS
-
US-Demokratin siegt in Wahlkreis um Trumps Residenz Mar-a-Lago
-
Schleusungen über Ärmelkanal: Verdächtigte in Nordrhein-Westfalen festgenommen
-
Gericht: Pauschale Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam
-
Staatsfernsehen: Iran weist US-Plan für Ende des Krieges zurück
-
Schwarzarbeit in Millionenumfang: Drei Festnahmen bei Razzia in Nordrhein-Westfalen
-
"Mehr arbeiten": Klingbeil skizziert Reformen und plant Aus für Ehegattensplitting
-
Merz stellt sich hinter umstrittenen Staatsminister Weimer
-
Nach Fund von Leiche in niedersächsischer Firma: Verdächtiger in Untersuchungshaft
-
Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Niedersachsen
-
Seniorin aus Sachsen verliert Schmuck für mehr als hunderttausend Euro an Betrüger
-
Merz sieht keine Notwendigkeit zu Taurus-Lieferung an Ukraine
-
Bayern: Anklage gegen 37-Jährigen wegen Tötung von Ehefrau mit Küchenmesser
-
Bundesregierung will Opfer im Strafprozess besser unterstützen
-
Merz verteidigt Streichung von Mitteln für Demokratieförderung
-
London und Paris wollen Gespräche zur Öffnung der Straße von Hormus ausrichten
-
Höhere Entgelte ab 2027: Tarifeinigung in der Chemie- und Pharmaindustrie erzielt
-
Standort der neuen EU-Zollbehörde: Brüssel entscheidet sich für Lille
-
Merz: "Explodierende Gewalt" hat mit Zuwanderung zu tun
-
Nach Tod von Angehörigem: Frau nimmt offenbar Kryptowährung für viele Millionen an sich
-
Hinweise zu möglichem Leistungsbetrug: Krankenkassen müssen Tippgeber nicht nennen
-
Dieselpreis im Wochenvergleich um 12,6 Cent gestiegen
-
Merz offen für höhere Pendlerpauschale - aber skeptisch bei Übergewinnsteuer
-
Klingbeil will Ehegattensplitting für künftige Ehen abschaffen
-
AC Schnitzer, wenn Kulttuner verstummen
-
Dänemark steht nach Parlamentswahl vor schwieriger Regierungsbildung
-
Berichte über US-Vorschlag an Iran für Kriegsende - Teheran dementiert erneut Gespräche
Teilnehmer von Bauernprotest in Niedersachsen angefahren: Haftstrafe rechtskräftig
Weil er bei einem Bauernprotest mit seinem Auto absichtlich eine Blockade durchbrach und einen Teilnehmer anfuhr, muss ein Mann aus Niedersachsen ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom Dezember. Es hatte den damals 46-Jährigen wegen versuchten Totschlags schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 136/25)
Er war am 8. Januar 2024 dem Urteil zufolge auf dem Heimweg von der Arbeit, als er durch eine Straßenblockade mehrerer Landwirte mit Traktoren am Weiterfahren gehindert wurde. Nachdem er laut hupend herangefahren war, entschied er sich, die Blockade zu durchbrechen. Er beschleunigte und fuhr zwischen zwei Traktoren hindurch.
Dann fuhr er von hinten einen der protestierenden Landwirte an, der zu Fuß ging. Dieser wurde auf die Motorhaube geschleudert. Der Autofahrer bremste scharf, so dass der Fußgänger herunterfiel. Er wurde sechs Meter über den Asphalt geschoben, das Auto überrollte schließlich sein Bein. Er wurde schwer verletzt.
Dem Urteil zufolge war es eine "glückliche Fügung", dass nicht mehr passierte. Der Autofahrer fuhr weg. Das Landgericht stellte fest, dass er billigend in Kauf genommen hatte, den Fußgänger schwer oder auch tödlich zu verletzen.
Es verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, außerdem wegen Fahrerflucht. Dafür verhängte es eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Der Führerschein des Angeklagten wurde eingezogen, er darf vier Jahre lang keine neue Fahrerlaubnis bekommen.
Der Mann wandte sich an den BGH, um das Oldenburger Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Er verwarf die Revision, das Urteil wurde rechtskräftig.
K.Hill--AT