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Mord an Ukrainerinnen in Baden-Württemberg: Lebenslang für Ehepaar rechtskräftig
Nach der Ermordung zweier ukrainischer Frauen in Baden-Württemberg ist das Urteil gegen die Täterin und den Täter, ein Ehepaar, rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Verurteilung des Ehemanns zu lebenslanger Haft. Das Landgericht Mannheim hatte im Februar auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was der BGH ebenfalls bestätigte. (Az. 1 StR 227/25)
Die Ehefrau hatte das Mannheimer Urteil akzeptiert und war nicht vor den BGH gezogen. Die Eheleute hatten im März 2024 eine aus der Ukraine geflüchtete Frau und ihre erwachsene Tochter getötet, um deren Baby zu entführen. Dem Urteil zufolge wünschte sich das Ehepaar eine kleine Tochter.
Über soziale Netzwerke nahmen sie Kontakt zu der schwangeren 27-Jährigen auf, die mit ihrer 51 Jahre alten Mutter in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesloch wohnte. Nach der Geburt des Babys beschloss das Ehepaar, die beiden Frauen zu töten und den Säugling als das eigene Kind auszugeben.
Anfang März verabreichte das Paar den beiden Frauen nach einem Restaurantbesuch heimlich sedierende Medikamente in einem Getränk. Dann brachten sie die jüngere Frau nach Hause und die ältere, die unter starken Bewusstseinsstörungen litt, zu einem See nach Bad Schönborn. Dort tötete der Angeklagte sie durch mehrere Schläge mit einem Gummihammer auf den Kopf und warf die Leiche in den See.
Der 27-Jährigen sagte das Ehepaar, dass ihre Mutter einen Herzinfarkt erlitten habe. Mit der jungen Frau und dem Baby fuhren sie an den Rheindamm in Hockenheim, wo der Mann die ebenfalls wegen der Medikamente beeinträchtigte 27-Jährige erschlug. Dann verbrannte er die Leiche.
Das Baby nahmen die Eheleute mit sich. Die Frau hatte zuvor bereits beim Standesamt eine Geburtsurkunde erschlichen, indem sie angab, das Kind zu Hause geboren zu haben. Kurz nach den Morden wurde zunächst die Leiche der Tochter am Rheindamm gefunden. Etwa zwei Wochen später fanden Polizeitaucher dann den zweiten Leichnam in dem See. Das Baby wurde unversehrt bei dem Ehepaar gefunden.
In dem Prozess in Mannheim gestanden die Angeklagten die Taten. Das Landgericht sah die Mordmerkmale der Heimtücke, der niedrigen Beweggründe sowie der Ermöglichung beziehungsweise Verdeckung einer Straftat erfüllt. Da es die besondere Schwere der Schuld feststellte, ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft praktisch ausgeschlossen. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Urteil.
H.Thompson--AT