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Fast sechs Jahre Haft für Pfleger nach tödlicher Misshandlung in Brandenburg
Weil er eine Heimbewohnerin misshandelte und tödlich verletzte, ist ein Pfleger vom Landgericht Neuruppin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte soll für fünf Jahre und zehn Monaten in Haft, wie eine Gerichtssprecherin in der brandenburgischen Stadt am Montag mitteilte. Außerdem verhängte das Gericht gegen den 27-Jährigen ein fünfjähriges Berufsverbot für Pflege- und Erziehungsberufe.
Laut Anklage soll der Pfleger eines Heims in Wittstock die Geschädigte in der Tatnacht im Januar 2024 im Aufenthaltsraum in einen Rollstuhl gesetzt haben. Hintergrund der Tat war demnach, dass sich die Frau in ihrem Bett nicht beruhigen ließ und schrie. Die Frau litt an Intelligenzminderung und Epilepsie.
In dem Aufenthaltsraum soll der 27-Jährige dann eine Außentür oder mindestens ein Fenster geöffnet haben. So sei die nur mit einem Pyjama bekleidete Frau einer Eiseskälte ausgesetzt gewesen. Der Pfleger habe gewollt, dass die Frau auskühlt und zur Ruhe kommt. Sie starb zwei Tage später an einer wegen der Unterkühlung entwickelten Lungenentzündung.
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die allerdings ein dreijähriges Berufsverbot für Pflege- und Erziehungsberufe gefordert hatte. Verurteilt wurde der Pfleger laut Gericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Aussetzung mit Todesfolge sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
A.Williams--AT