-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
-
Kommunen und Handwerk erinnern Regierung vor Wahlen an ihre Verantwortung
-
Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
-
E-Bike-Fahrer stirbt in Thüringen bei Unfall mit Polizeiauto
-
Finanzminister Klingbeil pocht auf EU-weite Übergewinnsteuer
-
Leiche von drittem Todesopfer nach Sturzflut im Grand Canyon geborgen
-
Kinderschutzbund gegen pauschale Zugangsbeschränkungen bei Social Media
Staatsanwaltschaft fordert Bewährung in Prozess um SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin
Im Prozess um einen SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin-Mitte hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht der Hauptstadt eine eineinhalb jährige Bewährungsstrafe für den angeklagten 45-jährigen Fahrer gefordert. Michael M. habe sich der fahrlässigen Tötung und der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Dirk Klöpperpieper am Mittwoch in seinem Plädoyer.
Der Unfall an sich, zu dem es am 6. September 2019 gekommen war, könne dem Angeklagten nicht zugerechnet werden, da er aufgrund eines epileptischen Anfalls nicht schuldfähig gewesen sei. Es sei im Prozess jedoch darum gegangen, ob er ein Auto habe benutzen dürfen; es sei also vorwiegend um medizinische Fragen und Fragen der Belehrung gegangen.
M. habe im Mai 2019 einen ersten epileptischen Anfall erlitten und entsprechende Medikamente bekommen. Im August darauf habe er einen vorher festgestellten Hirntumor operativ entfernen lassen. Nach der Operation habe ihm ein Arzt empfohlen, für mindestens vier Wochen kein Auto zu fahren. Ein weiterer Mediziner habe ihn Ende August bei einem Gespräch auf das Fahrverbot hingewiesen.
Zwar könne nicht festgestellt werden, was genau der Arzt Ende August gesagt habe. Zudem habe er die Patientenakte des Angeklagten ein paar Wochen später geändert und ergänzt. Dies habe Schaden an seiner Glaubwürdigkeit genommen, sagte Klöpperpieper. In irgendeiner Form habe der Mediziner gegenüber M. jedoch das Fahrverbot erwähnt.
Die Belehrungen seien "unzureichend gewesen", sagte der Oberstaatsanwalt. "Bei der Vorgeschichte" hätte sich der Angeklagte jedoch vor Fahrantritt über seine Fahrtauglichkeit informieren müssen. Er habe da auch eine Eigenverantwortung gehabt. "Sie hätten niemals fahren dürfen", sagte Klöpperpieper an den 45-Jährigen gerichtet. Deshalb sei die fahrlässige Tötung in vier Fällen verwirklicht.
M. fuhr laut Anklage am 6. September 2019 mit seinem Sportgeländewagen in Berlin-Mitte. Infolge eines epileptischen Anfalls sei er verkrampft und habe das Gaspedal durchgedrückt. Dann sei er konstant voll beschleunigend gradlinig rund 80 Meter weitergefahren, von der Fahrbahn abgekommen und habe vier Menschen sowie mehrere Poller und einen Ampelmasten überfahren.
Die vier Opfer - ein drei Jahre altes Kind, zwei Männer im Alter von 28 und 29 Jahren sowie eine 64-jährige Frau - erlagen noch am Unfallort ihren Verletzungen. M. soll sie mit einer "Kollisionsgeschwindigkeit von 102 bis 106 Stundenkilometern" erfasst haben.
Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses im Oktober vergangenen Jahres sein Bedauern über den Unfall und die Folgen geäußert. Er sprach in einer von ihm verlesenen Einlassung von einem "schrecklichen, ganz traurigen Unglück". Er sei in keinem der Briefe seines Arztes darauf hingewiesen worden, nicht fahren zu dürfen. Er habe nur einmal einen mündlichen Hinweis bekommen. Das Urteil in dem Prozess wird Mitte Februar erwartet.
Der Unfall hatte 2019 für große Empörung und eine Debatte über die Zulässigkeit von SUVs in Innenstädten gesorgt. Unter anderem die Grünen und verschiedene Organisationen forderten damals Maßnahmen gegen die Nutzung der Fahrzeuge.
T.Sanchez--AT