-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
Cum-Ex: Einziehung mutmaßlicher Taterträge von Bankier Olearius wird neu geprüft
Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal muss das Landgericht Bonn erneut prüfen, ob bei dem Hamburger Bankier Christian Olearius mutmaßliche Taterträge eingezogen werden können. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob am Mittwoch das Urteil des Bonner Gerichts in dem Punkt auf. Das Strafverfahren gegen Olearius wegen des Vorwurfs des schweren Steuerbetrugs ist dagegen rechtskräftig eingestellt, da er aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist. (Az. 1 StR 97/25)
Die Schuldfrage ist damit offen. Die Staatsanwaltschaft Köln geht davon aus, dass Olearius als langjähriger Chef der Hamburger Warburg-Bank maßgeblich an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen war. Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Der Staat wurde um Milliarden geprellt.
Die Staatsanwaltschaft will 40 Millionen Euro von Olearius einziehen lassen. Ob das passiert, muss das Bonner Landgericht nun nach einer erneuten Verhandlung entscheiden. Olearius selbst muss bei der Verhandlung nicht anwesend sein.
W.Stewart--AT