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Gericht: Keine Kostenübernahme für dreiwöchige Japanreise trotz Behinderung
Trotz Behinderung hat ein Mann einer Gerichtsentscheidung zufolge keinen Anspruch auf die Übernahme von Mehrkosten für eine dreiwöchige Japanreise in Höhe von 50.000 Euro. Das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart lehnte einen entsprechenden Antrag ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Zur Begründung hieß es, dass die Ausgaben für die Fernreise gemessen an denen eines Durchschnittsbürgers nicht angemessen seien.
Der Antragsteller ist laut Gerichtsangaben auf einen Rollstuhl angewiesen und benötigt rund um die Uhr Betreuung. Für die geplante dreiwöchige Japanreise zu seinem Studienabschluss beantragte er etwa 50.000 Euro für behinderungsbedingte Mehrkosten, unter anderem für die aufgrund seiner Behinderung notwendigen Flüge in der Business Class sowie für drei Begleitpersonen.
Die regulären Reisekosten ohne Behinderung hätten demnach bei rund 4000 Euro gelegen. Der für sogenannte Teilhabeleistungen zuständige Landkreis lehnte den Antrag des Manns ab. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung. Zur Begründung hieß es, zwar könnten behinderungsbedingte Mehrkosten "für eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung" grundsätzlich übernommen werden. Voraussetzung sei jedoch, dass die Gesamtausgaben angemessen seien.
Dies sei hier nicht der Fall gewesen, weil bereits die Grundkosten der Reise deutlich über dem Niveau eines durchschnittlichen Urlaubs im Jahr 2024 lagen. Die Reisekosten ohne Behinderung von rund 4000 Euro hätten demnach etwa doppelt so hoch gelegen wie die Ausgaben eines Durchschnittsbürgers für den Haupturlaub. Der Beschluss erging bereits Ende Januar.
G.P.Martin--AT