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Kabinett beschließt Kindergeld ohne Antrag ab Geburt
Das Kindergeld soll künftig nach der Geburt eines Kindes automatisch ausgezahlt werden, ohne dass die Eltern es beantragen müssen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem bürokratische Hürden für Familien abgebaut werden sollen. Dies sei "eine große Entlastung für Familien in der Zeit nach der Geburt, ein wichtiger Baustein für Bürokratieabbau und ein weiterer Schritt hin zu einem modernen Staat", erklärte das SPD-geführte Bundesfinanzministerium.
Die antragslose Auszahlung des Kindergelds ist im Koalitionsvertrag vereinbart und entspricht einer Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform. Mit der Gesetzesänderung wird das so genannte Once-Only-Prinzip umgesetzt. Demnach müssen Daten gegenüber den Behörden nur einmal angegeben werden. Das Gesetz soll mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass etwa 300.000 Erstanträge pro Jahr künftig nicht mehr gestellt werden müssen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte, das antragslose Kindergeld sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem "modernen Staat, der für die Menschen da ist". "Wir wollen, dass Eltern in der aufregenden Zeit nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein können, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen."
Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) ergänzte, die Bundesregierung wolle den Sozialstaat transparenter, effizienter und bürgernäher machen. "Als erste der von der Sozialstaatskommission dazu vorgeschlagenen Maßnahmen setzen wir nun das antragslose Kindergeld um." Gerade junge Eltern hätten oft alle Hände voll zu tun und keine Zeit für bürokratische Verfahren. "Mit dem antragslosen Kindergeld entlasten wir sie."
Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es wird monatlich als Steuervergütung von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Seit dem Jahr 2024 ist es Eltern bereits möglich, vorausgefüllte Anträge für das Kindergeld zu nutzen. Dazu erhalten sie nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Dieses Verfahren soll für Eltern nun vereinfacht werden. Die Auszahlung ohne Antrag wird dann in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 möglich sein: In einer ersten Stufe - laut Finanzministerium voraussichtlich im März 2027 - soll die automatische Auszahlung zunächst für Neugeborene starten, deren Eltern bereits mindestens ein älteres Kind haben. In einer zweiten Stufe (voraussichtlich im November 2027) soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden.
Die Voraussetzungen dafür sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt und dass von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist.
H.Thompson--AT