-
Papst nach viertägigem Frankreich-Besuch nach Rom aufgebrochen
-
USA: Keine Pläne für Waffenverkauf an China
-
Haftstrafen für drei Ägypter nach Mord an italienischem Studenten in Kairo
-
Größter Waldbrand in Frankreich seit 1949 gelöscht
-
Eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
-
Gericht: Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden
-
Bischof Wilmer nennt Antisemitismus "Sünde" - Kritik an AfD und Linkspartei
-
Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion
-
Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt
-
Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind
-
EU will Abwehr gegen hybride russische Angriffe stärken - Debatte über Notfallmechanismus
-
Polizei: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt festgenommene Männer alle Briten Mitte 20
-
Iranische Anwältin Nasrin Sotudeh erhält Vaclav-Havel-Preis für Menschenrechte
-
Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen
-
Linken-Chefin Schwerdtner kritisiert "Kampagne mit allen Mitteln" gegen Berliner Verband
-
Wadephul hebt vor Besuch des IStGH in Den Haag Bedeutung internationaler Institutionen hervor
-
Verstoß gegen vertrauliche Vereinbarung: Seoul bestellt Gesandten der Ukraine ein
-
Ukraine: Regierungschef rät gefährdeten Menschen in Städten vor dem Winter zum Umzug
-
In Gebüsch an Flugplatz: 17 Katzen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt
-
Ungewissheit über US-Iran-Verhandlungen: Ölpreis steigt deutlich
-
Papst Leo XIV. warnt vor "Lügen und Täuschungen" zwischen Staaten
-
Amthor verzichtet nach Kritik auf Strandkorb im Kanzleramt
-
Wegen Beleidigung Erdogans angeklagter türkischer Komiker Göktas vor Gericht
-
Spahn verzichtet auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson scheitert mit Regierungsbildung
-
Startups in Deutschland sammeln in diesem Jahr deutlich mehr Investitionen ein
-
US-Botschafter: Trump bot Xi Verkauf von Waffen an China an
-
Sondierungen in Mecklenburg-Vorpommern laufen - Grünen-Chefin Horn kündigt Rückzug an
-
Handball: DHB-Spielmacher Knorr folgt Uscins nach Paris
-
Taylor Swift räumt bei MTV-Awards ab und überholt Beyoncé
-
Steinmeier in Karlsruhe: "Grundgesetz gilt für alle und in allen deutschen Ländern"
Verfassungsrichter machen Vorgaben für drohende Gefahr in Bayerns Polizeigesetz
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat der Landesregierung Vorgaben für die im umstrittenen bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) geschaffene Generalklausel zur "drohenden Gefahr" gemacht. Grundsätzlich erklärten die bayerischen Verfassungsrichter in ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil die "drohende Gefahr" als Eingriffsmöglichkeit für die Polizei aber als zulässig. Während die Kläger von SPD und Grünen das Urteil als Erfolg für sich werteten, nannte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Entscheidung eine Bestätigung seiner Position.
Nach dem Urteil entspricht die Generalklausel nur mit drei Maßgaben der bayerischen Verfassung. Sie dürfe nur für terroristische oder vergleichbare Angriffe auf bedeutende Rechtsgüter zur Anwendung kommen. Nach dem PAG vorgesehene schwerste Grundrechtseingriffe könne es allenfalls für eine Übergangszeit bei neuen, vom Gesetzgeber noch nicht bedachten Gefährdungslagen geben. Und schließlich dürften vom PAG gedeckte Maßnahmen nur solche sein, die nicht tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen.
Trotz der Vorgaben der Verfassungsrichter begrüßte Bayerns Innenminister Herrmann die Entscheidung. Damit gebe es nun Rechtsklarheit. "Der Verfassungsgerichtshof hat die Kritik an der 'drohenden Gefahr' zurückgewiesen und sie damit im Bayerischen Polizeirecht etabliert." Er habe keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des PAG gehabt.
Grünen-Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze bezeichnete das Urteil als Stärkung der Grundrechte, es "schiebt der bürgerrechtsfeindlichen Politik der CSU einen Riegel vor". Es sei von Beginn an klar gewesen, dass die drohende Gefahr als Eingriffsschwelle aus der Terrorismusabwehr im allgemeinen Polizeirecht nichts zu suchen habe.
Der SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold sieht durch die Vorgaben des Gerichts nun deutlich engere Möglichkeiten der Polizei bei der Anwendung der Generalklausel. "Das Gericht hat zur Anwendung der drohenden Gefahr Leitplanken für die Praxis eingezogen, die bildlich gesprochen aus einer sechsspurigen Autobahn eine Landstraße machen", erklärte Arnold. Damit werde die Anwendung der Norm für die Praxis allerdings noch komplizierter.
K.Hill--AT