-
Heißester Juni der Geschichte in Westeuropa - Zweitwärmster für Europa insgesamt
-
Nachfolge von Starmer: Verfahren zur Nominierung beginnt
-
Getöteter iranischer Machthaber Chamenei wird in seiner Heimatstadt beigesetzt
-
OpenAI gibt neues KI-Modell für breite Öffentlichkeit frei
-
VW-Aufsichtsrat kommt zusammen - IG Metall protestiert wegen Sparkurses
-
EuGH urteilt über deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
-
Kanzler Merz gibt Regierungserklärung im Bundestag ab
-
Urteil in Prozess um zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz erwartet
-
Unfälle mit E-Scootern: Bundestag entscheidet über Haftung von Vermietern
-
Auch Justin Bieber soll in Halbzeitshow von Fußball-WM-Finale auftreten
-
Nach Niederlage: Trump fordert von Supreme Court Neuanhörung zu Staatsbürgerschaft
-
Wadephul nennt Trumps Aussagen bei Nato-Gipfel in Ankara "irritierend"
-
Fans von Taylor Swift zahlen 25 Dollar für Abfall von Hochzeitsfeier
-
Starmer: Erdogan hat jedem Teilnehmer des Nato-Gipfels eine Pistole geschenkt
-
USA leiten Streichung Syriens von der Liste der Terrorunterstützer ein
-
Russland verurteilt Zusagen an Ukraine beim Nato-Gipfel als "verantwortungslos"
-
Auf Trumps Befehl: US-Streitkräfte greifen erneut iranische Ziele an
-
Später Jubel: DFB-Junioren ziehen bei U19-EM ins Finale ein
-
Nur elf Minuten? Auch Bieber bei Halbzeitshow im WM-Finale
-
Trump meidet auf Rückflug vom Nato-Gipfel Air Force One aus Katar
-
Trump kündigt neue Angriffe auf Iran an und erwartet zugleich schnelles Ende
-
Bundestag debattiert kontrovers über digitale Befugnisse für Ermittler
-
"Zu viele ukrainische Drohnen" - Selenskyj scherzt über Moskaubesuch
-
"Zu viele ukrainische Drohnen" - Selenskyjs scherzt über Moskaubesuch
-
Farage tritt bei britischer Nachwahl voraussichtlich gegen Spaßkandidaten an
-
Sieg gegen Angstgegner Fritz: Zverev im Wimbledon-Halbfinale
-
Bundesregierung will Förderung für Heizungstausch ab 21. Juli deutlich absenken
-
Polizei sucht nach Waffen an Wohnsitz von Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro - ohne Erfolg
-
Nur Kooij zu stark: Kanter spurtet überraschend auf Rang zwei
-
Erneut Todesschüsse bei ICE-Einsatz in Texas: Mexikaner erliegt Verletzungen
-
Trump will Ukraine künftig Patriot-Raketen herstellen lassen
-
Merz nach Nato-Gipfel: "Trittbrettfahrerei" der Europäer ist "zu Ende"
-
Ukraine-Konflikt: Macron schlägt gemeinsame Manöver der Koalition der Willigen vor
-
Nach heftiger Trump-Schelte: Nato-Gipfel endet mit Treue-Bekenntnis der Verbündeten
-
Trump erklärt Iran-Waffenruhe für beendet und kündigt neue US-Angriffe in der Nacht an
-
Merz nach Nato-Gipfel: "Trittbrettfahrerei der Europäer ist vorbei"
-
Eilanträge in Karlsruhe: Grüne und Linke wollen Kassenreform vor Sommerpause stoppen
-
16-Jähriger verletzt zwei Mädchen an Gymnasium in bayerischem Schongau - Festnahme
-
Gewalt gegen Demonstrant bei Hamburger G20-Gipfel 2017: Geldstrafen für Polizisten
-
Salzburger Gericht verurteilt Burkini-Verbot in Hotel-Pool als Diskriminierung
-
Krise der Autobauer: VDA-Präsidentin dringt auf bessere Standortbedingungen
-
Weitere Festnahme in Fall von Auftragsmord an dreifacher Mutter in Bayern
-
Trump: USA werden der Ukraine den Bau von Patriot-Raketen erlauben
-
Chats über Vergewaltigung sedierter Frauen: Fünf Jahre Haft für Arzt in Berlin
-
Wahlkampf als "Geisel": Scharfe Kritik in Frankreich an Le Pens Kandidatur
-
Arbeitsunfall in Baden-Württemberg: Mann wird von Radlader eingeklemmt und stirbt
-
Trump: USA werden den Iran in der kommenden Nacht "hart" angreifen
-
Nato-Staaten bekennen sich auf Gipfel "unerschütterlich" zu Artikel 5
-
IWF senkt Wachstumsprognose für Deutschland auf 0,7 Prozent
-
Millionendiebstahl aus Bank in Baden-Württemberg: Anklage gegen Mitarbeiter
Volksbegehren für weniger Werbung in Hamburg: Gericht gibt überwiegend grünes Licht
Das auf die Einschränkung von Werbung im öffentlichen Raum zielende Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" darf einem Gerichtsurteil zufolge überwiegend stattfinden. Wie das Hamburgische Verfassungsgericht nach seinem Urteil am Freitag mitteilte, verstößt nur eine der beabsichtigten Neuregelungen gegen das Gesetz. Dabei geht es unter anderem um die Beseitigung bereits bestehender Werbeanlagen. Darüber hinaus hatte das Gericht nichts zu beanstanden.
Die Initiative möchte laut Gericht die Zahl von Werbeanlagen in Hamburg reduzieren und bestimmte Werbeformen ganz verbieten, darunter digitale und beleuchtete Wechselwerbungen. Ziel sei es, das Stadtbild zu verbessern und die optische Dominanz von Werbung zu verringern. Dabei solle ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bevölkerung und Werbetreibenden angestrebt werden.
Die Volksinitiative kam Ende 2022 zustande. Die Hamburgische Bürgerschaft verabschiedete das beantragte Gesetz aber nicht. Die Initiatoren beantragten dann im Februar 2023 ein Volksbegehren und legten dafür eine überarbeitete Fassung der Regeln zu Werbeanlagen in der Hamburgischen Bauordnung vor. Der Hamburger Senat war dagegen und brachte den Fall vor das Verfassungsgericht.
Das Gericht gab für das Volksbegehren nun größtenteils grünes Licht. Ausgenommen sei nur die Regelung, die nach dem Willen der Initiatoren die Beseitigung oder Nutzungseinschränkung bereits bestehender und bisher rechtmäßiger Werbeanlagen betrifft. Diese Regelung sei mit dem Eigentumsgrundrecht nicht vereinbar, befand das Gericht. Insbesondere lasse die Regelung keine hinreichende Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu.
Darüber hinaus seien die Regelungen des Gesetzentwurfs nicht zu beanstanden. Insbesondere schafften sie für neu zu errichtenden Werbeanlagen einen Interessenausgleich. Das Gericht betonte, dass die Belange betroffener Grundstückseigentümer berücksichtigt würden, indem zwischen Eigen- und Fremdwerbung unterschieden werde. So wird etwa Eigenwerbung in größerem Umfang erlaubt. Der Gesetzentwurf sei entgegen der Meinung des Senats auch "in allen wesentlichen Teilen inhaltlich nachvollziehbar", teilte das Gericht mit.
P.Smith--AT