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Bundesregierung will Förderung für Heizungstausch ab 21. Juli deutlich absenken
Die Bundesregierung will die staatliche Förderung für den Heizungstausch schon ab dem 21. Juli absenken. Die sogenannte Gebäudeförderung (BEG) werde ab diesem Datum "mit notwendigen Anpassungen" fortgeführt, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwochabend mit. Demnach soll unter anderem die Höhe der förderfähigen Kosten etwa für den Einbau einer Wärmepumpe sinken, auch der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus werde "zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt".
Bislang können Hauseigentümer eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten für den Einbau einer modernen Heizung beantragen. Die förderfähigen Kosten sind dabei bei 30.000 Euro gedeckelt. Diese Summe sinkt nach Angaben aus Regierungskreisen auf 28.000 Euro und anschließend alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
Der Klimageschwindigkeitsbonus bietet selbstnutzenden Eigentümern bislang eine weitere Förderung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Den Angaben nach sinkt er künftig alle sechs Monate um vier Prozentpunkte – und läuft demnach 2029 gänzlich aus.
Das gebe "der Branche bessere Planungssicherheit und erhöht gleichzeitig den Kostendruck", erklärte das Ministerium weiter. Es helfe insbesondere dabei, "die Kosten für die Installation beispielsweise von Wärmepumpen zu senken, die im europäischen Vergleich in Deutschland relativ hoch sind".
Die bisherige zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 Euro im Jahr soll zugleich ausdifferenziert werden: Für Haushalte mit Einkommen unter 30.000 Euro im Jahr soll sich der Bonus auf 40 Prozent erhöhen. Bei einem Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro bliebe es bei den derzeitigen 30 Prozent und für Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro würde ein Bonus von zehn Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
"Die Förderung bleibt erhalten, wird zielgerichteter eingesetzt und leistet zugleich einen Beitrag zu einer soliden Haushaltsführung", erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Durch die vorgeschlagene Reform würden nach Angaben ihres Ressorts bis zu 2,1 Milliarden Euro eingespart.
Ab dem 21. Juli können nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nur Anträge unter den neuen Förderbedingungen gestellt werden. Bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen. Bereits eingereichte Anträge werden zu den alten Förderbedingungen geprüft, wie das Ministerium erklärte.
H.Gonzales--AT