-
Ungewissheit über US-Iran-Verhandlungen: Ölpreis steigt deutlich
-
Papst Leo XIV. warnt vor "Lügen und Täuschungen" zwischen Staaten
-
Amthor verzichtet nach Kritik auf Strandkorb im Kanzleramt
-
Wegen Beleidigung Erdogans angeklagter türkischer Komiker Göktas vor Gericht
-
Spahn verzichtet auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson scheitert mit Regierungsbildung
-
Startups in Deutschland sammeln in diesem Jahr deutlich mehr Investitionen ein
-
US-Botschafter: Trump bot Xi Verkauf von Waffen an China an
-
Sondierungen in Mecklenburg-Vorpommern laufen - Grünen-Chefin Horn kündigt Rückzug an
-
Handball: DHB-Spielmacher Knorr folgt Uscins nach Paris
-
Taylor Swift räumt bei MTV-Awards ab und überholt Beyoncé
-
Steinmeier in Karlsruhe: "Grundgesetz gilt für alle und in allen deutschen Ländern"
-
Nordrhein-Westfalen: 39-Jähriger bei Schüssen in Teestube tödlich verletzt
-
Hitzesommer: Schwache Kartoffelernte in diesem Jahr erwartet
-
Startup-Szene in Deutschland: Gründer sammeln deutlich mehr Investitionen ein
-
Mehr Ausflugsverkehr: ADAC erwartet Staus auf Autobahnen an Wochenende
-
Drohende SPD-Blockade bei Pflegereform: Regierung sucht intensiv nach Lösung
-
"Bewusstsein geschärft": Iren senden Botschaft mit Protest
-
Gescheiterte Abwahl von Bürgermeister in Hessen: Ermittlungen wegen Fälschungsverdachts
-
SPD-Gesundheitspolitiker Pantazis fordert bis Mittwoch Änderungen an Pflegereform
-
Professoren an deutschen Universitäten nehmen weniger Drittmittel ein
-
Ifo: Arbeitsmarkt stabilisiert sich - Firmen streichen etwas weniger Jobs
-
Taylor Swift erhält drei Preise bei MTV Musikvideo Awards und ist nun Rekordhalterin
-
Stewart-Gala, Fiebich glänzt: New York holt Auftaktsieg
-
NFL: Raiders mit dem dritten Sieg
-
Klopp tauscht DFB-Kader - sechs Spieler bleiben
-
Lipowitz zieht positives WM-Fazit: "Es geht wieder aufwärts"
-
Kimmich verlässt DFB-Team schweren Herzens
-
Venezolanische Oppositionsvertreterin Macero in ihre Heimat zurückgekehrt
-
Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland
-
Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz
-
Wadephul reist zu Antrittsbesuch in die Niederlande
-
EU-Verteidigungsminister beraten über Patriot-Raketen für die Ukraine
-
Camino erhält Umweltgenehmigung für bedeutende Ausweitung der Exploration im Kupferprojekt „Costa de Cobre“ in Peru
-
Vor leeren Rängen und ohne Handschlag: Irland besiegt Israel bei Nations-League-Spiel
-
CDU-Generalsekretärin Hoppermann warnt SPD und Grüne vor Koalition mit Linker in Berlin
-
"Griechische Tragödie für Klopp": Pressestimmen zum Länderspiel
-
Serbiens Präsident Vucic tritt zurück: Weg frei für Kandidatur als Regierungschef
-
Wenig Spaßfußball: Klopp kassiert erste Niederlage
-
Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu
-
Senatswahlen in Frankreich: Rechtspopulisten gewinnen Sitze hinzu
-
Rad-WM: US-Amerikaner McNulty düpiert die Favoriten
-
Hisbollah-Chef Kassem: Israel kann Miliz nicht "brechen"
-
Stichwahlen in Niedersachsen: Hannovers Oberbürgermeister Onay in Amt bestätigt
-
Trump erwartet Fortsetzung der indirekten Gespräche mit dem Iran in nächsten Tagen
-
Serbischer Präsident Vucic erklärt seinen Rücktritt
-
Hannovers Oberbürgermeister Onay bei Stichwahl in Amt bestätigt
-
Volksabstimmung: Schweizer wollen keine striktere Linie bei Neutralität ihres Landes
-
Klopps Heimpremiere mit Debütant Conté
-
Powerbank in Brand: Lufthansa-Maschine landet außerplanmäßig in Lyon
In Streit wegen Verdachts auf heimliche Leihmutterschaft muss Gericht neu entscheiden
Im Rechtsstreit um das Sorgerecht für dreijährige Zwillinge muss das Oberlandesgericht Oldenburg neu über die Ernennung des Jugendamts zum Amtsvormund entscheiden. Die Argumente der angeblichen Eltern seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch. Die Behörden vermuten, dass die Kinder womöglich heimlich von einer Leihmutter ausgetragen wurden. (Az. 1 BvR 1654/22)
Die angebliche Mutter, eine 1964 geborene Deutsche, und ein 1989 geborener Lette heirateten 2019 in der ukrainischen Hauptstadt Kiew. Ein Jahr später wurden dort die Zwillinge geboren. Laut ukrainischen Geburtsurkunden sind die Deutsche und der Lette die Eltern, die lettischen Behörden bescheinigten den Kindern die lettische Staatsangehörigkeit.
Der Mann lebt inzwischen in Großbritannien und erteilte der Frau für drei Jahre eine umfassende Sorgerechtsvollmacht. Diese lebt mit den Kindern in Deutschland. Die Gemeinde weigerte sich aber, die Zwillinge in das Melderegister einzutragen. Sie benachrichtigte das Jugendamt, weil die Umstände der Geburt nicht geklärt seien.
Dieses beantragte beim Familiengericht die Amtsvormundschaft. Es führte an, dass die Mutterschaft der Frau nicht nachgewiesen sei und diese weder Mutterpass noch Krankenhausrechnungen vorlegen könne. Bei der Geburt müsste sie schon 56 Jahre alt gewesen sein, und es bestehe der Verdacht, dass eine Leihmutter in der Ukraine die Kinder geboren habe.
Das Jugendamt besuchte die Frau auch zu Hause und kam dort zu dem Schluss, dass das Kindeswohl nicht gefährdet sei. Das Familiengericht wies den Antrag zurück. Das daraufhin angerufene Oberlandesgericht Oldenburg übertrug die Vormundschaft aber dem Jugendamt, weil weder Mutter- noch Vaterschaft nachgewiesen seien. Wenig später nahm das Jugendamt die Kinder in Obhut, brachte sie aber nach einem Monat auf Anordnung des Familiengerichts wieder zurück.
Gegen die Übertragung der Vormundschaft auf das Jugendamt wandten sich die angeblichen Eltern mit einer Verfassungsbeschwerde an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Dieses stellte nun fest, dass die Frau und der Mann in ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt seien.
Sie hatten vor dem Oberlandesgericht darauf hingewiesen, dass das Jugendamt angekündigt habe, die Kinder womöglich aus dem Haushalt zu nehmen. Das Gericht sei aber nicht näher darauf eingegangen, ob dadurch das Kindeswohl gefährdet sei, erklärte Karlsruhe. Vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Ernennung des Jugendamts zum Vormund bereits vorläufig ausgesetzt.
R.Garcia--AT