-
Leiche in brennendem Auto in Bayern entdeckt - Besitzer schwerverletzt in der Nähe
-
"Nein zum Krieg": Exilrussen protestieren am Wahltag vor Botschaft in Berlin
-
Trump: In Washington geplanter Triumphbogen soll auch als Armeestützpunkt dienen
-
Hohe Beteiligung bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab
-
Hohe Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bis 14.00 Uhr
-
Heidenheim verschenkt Sieg in Bielefeld
-
Vor Wagner-Ankunft: Hannover besiegt Bochum
-
USA warnen vor Eskalation im Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Huthi-Miliz
-
Zverev brilliert: Davis-Cup-Team zieht in Finalrunde ein
-
Jüdischer Siedler im Westjordanland getötet - Verdächtiger festgenommen
-
Göttliche Hilfe erhofft: Sri Lankas Luftwaffe fliegt Mönche über Dürregebiete
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Wahlbeteiligung bis zum Mittag höher als 2023
-
Matchball Zverev: Krawietz/Pütz siegen im Davis-Cup-Doppel
-
Autoindustrie fordert von Gewerkschaften mehr Veränderungsbereitschaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Spitzenkandidaten geben Stimmen ab
-
Nach Macklemore-Rauswurf: Ed Sheeran kritisiert Hamas-Überfall und Israels Reaktion
-
Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz
-
Trump will "KI Force" ins Leben rufen und greift KI-Kritiker erneut scharf an
-
Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin Schwesig hat gewählt
-
Griechenland beruft Karetsas für DFB-Duelle
-
Saibari Fußballer des Jahres in den Niederlanden
-
Drohnenangriffe auf Moskau an letztem Tag der Parlamentswahl in Russland
-
20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Erste Spitzenkandidaten haben Stimme abgegeben
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat Holm hat Stimme abgegeben
-
Experten: Pistorius sollte rasch neuen Bundeswehr-Generalinspekteur ernennen
-
Chilenin Bachelet zieht Kandidatur als UN-Generalsekretärin zurück
-
Spieler des Tages: Michael Olise (Bayern München)
-
EY: Deutsche Autokonzerne im Sinkflug
-
Rollstuhlfahrer angezündet und schwer verletzt: 18-Jährige in Untersuchungshaft
-
Letzter Tag der Parlamentswahl in Russland: Zwei Tote bei Drohnenangriffen in Moskau
-
Wahllokale geöffnet: Abgeordnetenhauswahl in Berlin hat begonnen
-
Wahllokale geöffnet: Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hat begonnen
-
MLS: Müller und Reus führen ihre Teams zum Sieg
-
Ed Sheeran: Situation im Gazastreifen ist "nicht zu rechtfertigen"
-
"Nichts unmöglich": Volleyballer hoffen auf nächsten Coup
-
"Das ist kein Schleimen": HSV-Stars widmen Polzin den Sieg
-
"Nicht zufrieden": Undav schiebt Frust
-
"Gänsehautmoment": Werder feiert Comebacker Weiser
-
CDU-Präsidium um Bundeskanzler Merz kommt an Wahlabend in Berlin zusammen
-
Mecklenburg-Vorpommern wählt neuen Landtag - enges Rennen von SPD und AfD erwartet
-
Berlin wählt neues Abgeordnetenhaus - CDU und Linkspartei ringen um Sieg
-
Wirtschaftsweise Grimm nennt neuen Tankrabatt "zynisch"
-
Frankreichs Staatsverschuldung erreicht in diesem Jahr höchsten Stand seit 1978
-
Gewaltsame Zusammenstöße bei rechtsextremer Demonstration in den Niederlanden
-
Kein Pünktchen Hoffnung: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Ruhe nach dem Skandalspiel: Hertha siegt 2:1 in Dresden
-
Weißes Haus verweigert Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
Eilklagen gegen Abstimmung über Reformen scheitern vor Bundesverfassungsgericht
Zwischenerfolg für die Bundesregierung: Der Bundestag kann noch vor der Sommerpause und damit in dieser Woche über die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung abstimmen. Eilanträge aus der Opposition dagegen scheiterten am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe gab außerdem grünes Licht für eine mögliche Entscheidung über das neue Heizungsgesetz. (Az. 2 BvE 4/26, 2 BvQ 47/26 und 2 BvE 3/26)
Die Bundesregierung plant wegen der massiven Finanzprobleme bei der gesetzlichen Krankenversicherung Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte. Die Abstimmung über die Reform wurde für diesen Freitag angesetzt. Kurz vorher gab es allerdings zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf. Das störte den Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen und seinen Kollegen Ates Gürpinar von der Linkspartei.
Die Oppositionspolitiker kritisierten, dass sie vor der Sommerpause nicht genügend Zeit hätten, um die Änderungen durchzuarbeiten. Das Gericht lehnte ihre Eilanträge aber ab, zunächst ohne nähere Begründung. Das ist möglich, wenn es sehr eilt. Karlsruhe kündigte an, den beiden Abgeordneten die Begründung seiner Entscheidung noch zu übermitteln.
Wegen der Pläne für ein neues Heizungsgesetz hatte sich die Linksfraktion an das Gericht gewandt. Sie argumentierte, dass die Abgeordneten nicht genügend Informationen über die Auswirkungen der geplanten Neuregelungen auf das Klima bekommen hätten. Darum wollte sie verhindern, dass noch vor der Sommerpause darüber abgestimmt wird.
Auch diese Klage scheiterte aber nun. Das Gericht erklärte sie für unzulässig. Denn die Fraktion und ihre Abgeordneten hätten der Bundesregierung zuvor nicht gesagt, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen. Diese habe nicht wissen können, dass sie ein Recht auf ausreichende Begründung des Gesetzentwurfs beanspruchten. Sie hätten auch nicht deutlich gemacht, wie diese aussehen solle.
Mit dem neuen Heizungsgesetz wollen Union und SPD das bisherige Gesetz aus der Zeit der Ampelregierung weitgehend zurückzudrehen. Mit der Reform soll der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich sein. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
Die Oppositionspolitiker verglichen das Vorgehen der Regierung mit der Zeit vor drei Jahren. 2023 hatte das Verfassungsgericht eine Abstimmung über das Heizungsgesetz der Ampel im Eilverfahren gestoppt. Sie konnte erst nach der Sommerpause stattfinden. Damals hatte sich der frühere CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann an das Gericht gewandt.
Auch er sah seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil es kurzfristig eine Reihe von Änderungen gab. Eine grundsätzliche Entscheidung über seine Klage steht noch aus, sie ist für den 23. Juli angekündigt. Dann geht es um die Frage, ob es ein "verfassungsrechtliches 'Tempolimit' für die Beratung von Gesetzentwürfen" gibt, wie es Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold in der Verhandlung zusammenfasste.
Das ist kompliziert. Denn das Grundgesetz macht keine direkten zeitlichen Vorgaben für Gesetzgebungsverfahren. Es legt fest, dass der Bundestag sich selbst eine Geschäftsordnung gibt. Das Gericht muss auch entscheiden, wie weit es sich in diese Geschäftsordnungsautonomie überhaupt einmischen kann.
In früheren Entscheidungen legte Karlsruhe gewisse Maßstäbe fest. Demnach dürfen Verfahren nicht missbräuchlich beschleunigt werden mit dem Ziel, die Rechte von Abgeordneten einzuschränken. Ob das beim Heizungsgesetz der Ampel so war oder ob anderweitig Rechte verletzt wurden, wird am 23. Juli deutlich werden.
R.Garcia--AT