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Mehr Mieterschutz: Mieterbund begrüßt geplantes Gesetz - Kritik von Eigentümern
Angesichts der Bundestagsbefassung mit dem Gesetz für mehr Mieterschutz hat der Deutsche Mieterbund (DMB) die geplante Neuregelung begrüßt, zugleich aber Nachschärfungen angemahnt. Insgesamt biete der Gesetzentwurf jedoch eine wichtige Chance für spürbare Verbesserungen in der "Wohnkostenkrise", erklärte der DMB am Donnerstag in Berlin. Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) warnten hingegen, dass die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter eingeschränkt zu werden drohten.
Der Bundestag befasst sich am Donnerstagnachmittag (ab 17.40 Uhr) in erster Lesung mit der Novelle, die das Kabinett der schwarz-roten Bundesregierung Ende April auf den Weg gebracht hatte. Sie zielt auf einen besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern bei möbliertem Wohnen und teureren Kurzzeitmietverträgen ab, auch Indexmieterhöhungen sollen eingeschränkt werden. Ausgebessert werden sollten so "zielgenau" Schwachstellen im sozialen Mietrecht, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Konkret sollen Vermieter künftig gesondert ausweisen müssen, wie viel Zuschlag sie bei möbliert vermieteten Wohnungen für die Möbel verlangen, wobei hier grundsätzlich auch eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden kann. Andernfalls soll die Wohnung als unmöbliert vermietet gelten. Außerdem sollen Kurzzeitvermietungen, die nicht der Mietpreisbremse unterliegen, künftig für maximal sechs Monate zulässig sein; in begründeten Fällen dürfen es acht Monate sein.
Bei Indexmietverträgen, die sich an der Entwicklung der Inflationsrate orientieren, sollen zudem Begrenzungen verhindern, dass diese bei starken Steigerungen der Verbraucherpreise - wie etwa zu Beginn den Ukraine-Kriegs - zur möglichen Kostenfalle werden. Im Gesetzentwurf vorgesehen sind auch Änderungen bei der sogenannten Schonfristzahlung zur Begleichung einer ausstehenden Mietschuld. Dies soll verhindern helfen, dass Mieter ihre Wohnung verlieren und womöglich gar in die Obdachlosigkeit rutschen.
Der Mieterbund begrüßt die geplanten Änderungen, sieht die Pauschale für eine Vollmöblierung von bis zu zehn Prozent der Nettokaltmiete aber kritisch. Dies könne "überhöhte Zuschläge selbst für längst abgeschriebenes Mobiliar rechtfertigen", erklärte der DMB. Auch bei den Indexmieten reiche die geplante Begrenzung nicht aus. "Das Gesetz wird Mieter besser gegen überhöhte Mieten und vor Wohnungsverlust schützen", erklärte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. "Trotzdem muss der Gesetzentwurf noch an einigen Stellen nachgebessert werden."
Der Eigentümerverband Haus & Grund hält das Mietrechtspaket hingegen für "wohnungspolitisch rückwärtsgewandt", wie Verbandspräsident Kai Warnecke am Donnerstag mitteilte. "Es löst kein Angebotsproblem, sondern erhöht die Risiken für diejenigen, die Wohnraum bereitstellen", erklärte er. Gerade private Vermieter trügen in Deutschland wesentlich zur Wohnraumversorgung bei, hätten häufig aber keine professionellen Verwaltungsstrukturen im Hintergrund - für sie seien "rechtliche Unsicherheit, zusätzliche Nachweispflichten und wirtschaftliche Risiken besonders schwer zu tragen", kritisierte der Eigentümerverband.
Die geplanten Vorgaben beim möblierten Wohnen hält der Verband für "praxisfern" und befürchtet "erhebliche bürokratische Lasten". Mit Blick auf Kündigungen wegen Mietrückständen sieht Haus & Grund außerdem die Gefahr, dass Vermieter "einseitig mit finanziellen Risiken belastet" werden.
Der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) erklärte, dass private Vermieter angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten ohnehin "zunehmend unter wirtschaftlichem Druck" stünden. "Wir befürchten einen Rückzug privater Anbieter - mit spürbaren Folgen für das ohnehin knappe Wohnungsangebot", warnte Vorständin Sandra von Möller. Nötig sei "eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Mieter vor missbräuchlichem Vorgehen und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit für private Kleinvermieter".
T.Perez--AT