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Sicherungsverfahren nach Messerangriff auf Fahrer von Berliner Betonmischer begonnen
Fünf Monate nach einer Messerattacke auf den Fahrer eines Betonmischers, der unmittelbar zuvor in Berlin eine Radfahrerin tödlich erfasste, hat vor dem Berliner Landgericht ein sogenanntes Sicherungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Statt einer Anklage wurde am Dienstag eine Antragsschrift verlesen. Diese wirft dem 48-Jährigen Alexander B. gefährliche Körperverletzung vor.
Der Obdachlose stach demnach unmittelbar nach dem Unfall am Morgen des 31. Oktobers 2022 dem Fahrer des Betonmischers ein Messer "ohne erkennbaren Grund" in die Brust, während sich Rettungskräfte um die unter dem Fahrzeug eingeklemmte Radfahrerin kümmerten. B. flüchtete anschließend, wurde aber einige Tage später gefasst.
Der 48-Jährige leidet der Antragsschrift zufolge an "paranoider, halluzinatorischer Schizophrenie", weshalb er als mutmaßlich schuldunfähig eingestuft und vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht wurde. Die Staatsanwaltschaft strebt nun seine dauerhafte Unterbringung dort an.
B. berichtete, er lebe seit drei Jahren auf der Mittelinsel an der Bundesallee, von wo aus er den nur wenige Meter entfernten Unfall gesehen und die Schreie der Radfahrerin gehört habe. "Aufgrund des Schreckens und meiner Erkrankung" sei er davon ausgegangen, dass der Fahrer den Unfall absichtlich verursacht habe.
Er sei auf den Fahrer zugelaufen, habe dann einmal mit seinem ausgeklappten Taschenmesser - zuvor habe er damit seine Frühstücksbrote geschmiert - zugestochen. "Das war ein Fehler, den ich gemacht habe", sagte der 48-Jährige. Es tue ihm "sehr leid". Den Fahrer des Betonmischers habe er nicht töten wollen.
Dieser schilderte anschließend, dass er nach dem Unfall ausgestiegen und um sein Fahrzeug gelaufen sei, dann den Stich abbekommen habe. Die Verletzung bemerkte der 64-Jährige nach eigener Aussage aber erst später, als das Blut durch seinen Pullover drang. Seinen Ärzten zufolge habe er Glück gehabt - das Messer sei zwischen den Rippen steckengeblieben und nicht tiefer ins Herz gedrungen.
Die 44-jährige Radlerin starb einige Tage später im Krankenhaus. Der Unfall löste eine große Debatte aus, weil ein Spezialfahrzeug der Feuerwehr wegen einer Straßenblockade von Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation im Stau stand und verspätet zum Unfallort kam. Die Polizei stellte später gegen zwei Aktivisten Strafanzeige unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung, die entsprechenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden laufen noch.
Nach deutschem Recht kommt im Fall einer Schuldunfähigkeit ein normales Strafverfahren nicht in Betracht. Stattdessen wird in einem Sicherungsverfahren darüber entschieden, ob ein Beschuldigter wegen anhaltender Gefährlichkeit in einer Psychiatrie untergebracht werden soll. Anders als bei einer Haftstrafe ist der Aufenthalt dort zeitlich zunächst nicht begrenzt. Er dauert prinzipiell so lange an, wie der Betreffende weiterhin als gefährlich eingestuft wird.
H.Romero--AT