-
85-jähriger Deutscher in Gewahrsam der US-Einwanderungsbehörde ICE gestorben
-
Nach Tigerausbruch in Sachsen: Sechs Tiere nun in Spanien
-
Formel 1: Hamilton Schnellster im Training
-
Litauen will Teil der atomaren Abschreckung der Nato gegenüber Russland werden
-
Brown-Wechsel zu Bayern perfekt: "Ihm gehört die Zukunft"
-
Nach massiver Attacke auf Kiew: Tote bei neuen russischen und ukrainischen Angriffen
-
Vor AfD-Parteitag in Erfurt: Angespannte Stimmung und Aufrufe zu Gewaltverzicht
-
16-Jährige fährt in Rheinland-Pfalz mit Auto zu Freundin und verursacht Unfall
-
Kundgebungen gegen Sparpläne bei Mercedes: 33.000 Teilnehmer laut IG Metall
-
250. Geburtstag der USA: Steinmeier gratuliert Trump - mit kritischen Untertönen
-
Kind missbraucht und zu Selbstverletzungen aufgefordert: Haftstrafe in Nürnberg
-
Paketbombe in Monaco: Ukrainerin mit Wohnsitz in Deutschland gesucht
-
Explosion in Monaco: Wohnung von gesuchter Ukrainerin in Hessen durchsucht
-
Nach Protestwelle zu Krankschreibungsplänen: Regierung im Verteidigungsmodus
-
Eingestürzte Carolabrücke in Dresden: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
-
Estlands Regierungschef: Ukraine wird sich gegen Russland behaupten
-
Neunjähriger verursacht in Bayern Unfall mit Traktor
-
Staatliche Kaufprämie sorgt für neuen E-Auto-Boom
-
Bei Streit gestorbener 27-Jähriger in Hessen: Verletzter tatverdächtig
-
Waffen für Hamas-Anschläge: Verdächtiger nach Deutschland überstellt
-
Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin: Anklage fordert vier Jahre Haft
-
DFB löst Vertrag mit Bundestrainer Nagelsmann auf - Klopp soll kommen
-
Wüst spricht sich für praxisnahe Umsetzung bei Krankschreibung ab erstem Tag aus
-
Paketbombe in Monaco: Interpol fahndet nach Ukrainerin
-
DFB: Nagelsmann weg - Klopp soll kommen
-
Bewohner von Kiew sollen wegen Luftverschmutzung durch russische Angriffe zuhause bleiben
-
Zahl antisemitischer Straftaten in Berlin gestiegen
-
Hohe Kraftstoffpreise: Anteil von günstigerem Super E10 "sprunghaft" gestiegen
-
So viel Jägernachwuchs wie noch nie: Mehr als 18.000 Jungjäger bestehen Prüfung
-
Neuzulassungen von E-Autos im Juni um fast 80 Prozent gestiegen
-
Linke will mit Organklage im Eilverfahren neues Heizungsgesetz stoppen
-
Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern: Technische Ursache ausgeschlossen
-
Klüssendorf räumt Unmut in SPD über geplante Attestpflicht ein
-
Ramelow verurteilt Gewalt gegen AfD-Parteitag als "nicht legitim"
-
Brandenburger Tor wird zum 250. Geburtstag der Vereinigten Staaten angestrahlt
-
Leichnam von Chamenei zur Aufbahrung in die Mosalla von Teheran gebracht
-
CO2-Emissionen von Google und Amazon steigen stark - Klimaziele rücken in die Ferne
-
Spahn verteidigt Attest-Pflicht - Klingbeil verspricht "vernünftige Regelung"
-
Adoptionen in Deutschland sinken auf niedrigsten Stand seit Wiedervereinigung
-
Kanada startet neues Projekt für Öl-Pipeline Richtung Westküste
-
Historischer Sieg gegen den Ex: Schweiz im Achtelfinale
-
Laut Bild: Nagelsmann tritt zurück
-
Sieg gegen den Ex: Schweiz zieht weiter
-
Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf mehr als 2500
-
Trauriger Modric-Abschied und kroatischer VAR-Ärger
-
Jeder Zweite auf dem Dorf hält Landleben für sehr gesund
-
"Bin kein Favorit": Zverev übt sich in Zurückhaltung
-
Kurz vor Nato-Gipfel: Trump teilt erneut gegen Alliierte aus
-
KI-Boom treibt Marktwert: Wertvollste Unternehmen weltweit noch wertvoller
-
Merz empfängt Staats- und Regierungschefs der baltischen Staaten in Berlin
Gelockerte Steuerregeln für Unterstützung der Erdbebenopfer
Viele Menschen in Deutschland wollen nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien Betroffene unterstützen und für Hilfsaktionen spenden. Dabei gelten gelockerte steuerliche Vorschriften, wie das Bundesfinanzministerium am Dienstag auf Twitter mitteilte. Beispielsweise ist keine Spendenquittung nötig, um die Zuwendungen an Hilfsorganisationen oder Sonderkonten anderer Einrichtungen von der Steuer absetzen zu können.
Das Ministerium veröffentlichte einen sogenannten Katastrophenerlass. In dem neunseitiges Schreiben an die Finanzbehörden der Länder sind die "der Unterstützung der Betroffenen des Erdbebens in der Türkei und in Syrien dienenden Verwaltungsregelungen" im Detail aufgeführt. Sie gelten demnach für Unterstützungsmaßnahmen seit dem 6. Februar, dem Tag des Erdbebens, und noch bis zum Jahresende.
Spenden etwa an gemeinnützige Einrichtungen sind allgemein steuerbefreit. Das Finanzamt kann aber verlangen, dass eine Spendenquittung vorgelegt wird. Im Falle der Hilfe für die Erdbebenopfer ist dies dem Ministeriumspapier nicht so: Als Nachweis der Spende kann stattdessen in vielen Fällen etwa ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug vorgelegt werden.
Die Regelungen erleichtern es außerdem Organisationen wie etwa Sport- oder Kleingartenvereinen, Spenden für die Erdbebenhilfe zu sammeln. Normalerweise dürfen solche steuerbegünstigten Organisationen Geld nur für die Zwecke verwenden, die sie laut Satzung fördern. Sie können nun aber "im Rahmen einer Sonderaktion zur Hilfe für die Geschädigten des Erdbebens" Geld oder Sachmittel sammeln und entsprechend weiterreichen, ohne Probleme mit den Steuerbehörden zu bekommen.
Weitere Punkte in dem Katastrophenerlass beziehen sich auf Hilfen von Unternehmen an Geschäftspartner in der Erdbebenregion. "Wendet der Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2023 seinen von dem Erdbeben geschädigten Geschäftspartnern zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen in angemessenem Umfang unentgeltlich Leistungen aus seinem inländischen Betriebsvermögen zu, sind die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar", heißt es dort beispielsweise.
Firmen können außerdem ihre vom Erdbeben betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell unterstützen. Die übliche Grenze, bis zu der solche Hilfen steuerfrei sind, liegt bei 600 Euro im Kalenderjahr, kann aber laut Lohnsteuer-Richtlinie im "besonderen Notfall" höher liegen. "Im Allgemeinen kann bei vom Erdbeben betroffenen Arbeitnehmern von einem besonderen Notfall ausgegangen werden", unterstreicht das Ministerium. Ähnliche Regelungen gelten für Unterstützung in Form von beispielsweise Wohnungsüberlassungen oder unentgeltlicher Verpflegung für die betroffenen Beschäftigten.
In manchen Firmen gibt es auch Solidaritätsaktionen, bei denen Beschäftigte auf Teile ihres Lohns verzichten und dieses Geld zur Unterstützung von Angestellten verwendet werden, die vom Erdbeben betroffen sind. Dieser Anteil zählt dann bei der Steuerfestsetzung nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
D.Lopez--AT