-
Sony will neue Playstation-Spiele ab 2028 nur in digitaler Form veröffentlichen
-
Nach Tigerausbruch in Sachsen: Behörden holen sechs Tiere aus Gehege
-
Kabinett beschließt Pflichtübungen für Reservisten und Bau-Turbo für Bundeswehr
-
Umstrittenes Geschenk Katars: Trump fliegt erstmals mit neuer Air Force One
-
Betrunkener jugendlicher Autofahrer verursacht in Hessen Unfall mit anderem Wagen
-
Schauspielerin Isabelle Adjani wegen Steuerbetrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
62-Jährige nach Brand von Pflegeheim in Sachsen-Anhalt mit zwei Toten untergebracht
-
Korruptionsverdacht: Razzien in Zusammenhang mit Fußballeuropameisterschaft 2024
-
Gericht: Verfassungsschützerin nach Jordanien-Reise von Einsatz ausgeschlossen
-
Syrischer Präsident al-Scharaa ernennt letzte Mitglieder von Übergangsparlament
-
Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,3 Milliarden Euro an Klarna zahlen
-
Sechseinhalb Jahre Jugendhaft für Mord bei Party in Rheinland-Pfalz
-
Vier Jahre Haft für Beihilfe zu Anlagebetrug mit Millionenschaden in Bayern
-
Knie verdreht: Williams' Doppelstart in Gefahr
-
USA und Iran führen nach gegenseitigen Angriffen indirekte Gespräche in Katar
-
"Ambitioniert und leidenschaftlich": Krüger legt beim HSV los
-
Kanada nimmt 2027 an Eurovision Song Contest teil
-
Anstieg der Spritpreise schon vor Ende des Tankrabatts
-
Hohe Erwartungen an Koalitionsausschuss - Merz rechnet mit "großem Sprung"
-
Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor
-
Grüne bekommen Generalsekretärsamt - Partei stimmt für Satzungsänderungen
-
Nach Unterbrechung: Altmaier scheitert in Runde eins
-
RKI: Cannabiskonsum bei jungen Männern steigt weiter an
-
Schweden: Gericht verurteilt Google zur Zahlung von 1,3 Milliarden Euro an Klarna
-
Handball-Nationalspieler Uscins wechselt zu PSG
-
Spritpreise mit Auslaufen des Tankrabatts massiv gestiegen - ADAC kritisiert scharf
-
Merz: Europäer wollen beim Nato-Gipfel in Ankara "selbstbewusst" auftreten
-
Merz erwartet von Koalitionsausschuss "großen Sprung nach vorn"
-
Frankreichs nächster Präsident wird am 2. Mai gewählt
-
Bayerische Juristin Angerer wird neue Präsidentin von Bundesgerichtshof
-
Urteil: Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden
-
Kabinett beschließt Gesetze zu Stärkung von Bundeswehr - Pflicht-Reserveübungen
-
Seltenes Kinderglück: Vierlinge in Sachsen geboren
-
Festnahme in Hassen: Verdächtiger soll 25 Morde in Ruanda angeordnet haben
-
Gericht: Für Touristenfahrer gilt auch auf Rennstrecken Tempo 130 als Richtwert
-
Diplomat: USA und Iran führen am Mittwoch indirekte Gespräche in Katar
-
Erneut mehr Kegelrobben in Wattenmeer gezählt
-
Sänger Bill Kaulitz leidet unter Schlafproblemen
-
Durchsuchungen auch beim DFB: EM 2024 im Visier der Justiz
-
Mehr und hochpreisige Ware angelandet: Deutsche Fischer steigern Erlöse
-
Rekordwert im ersten Halbjahr: Erneuerbare deckten 58 Prozent des Stromverbrauchs
-
Razzien in Deutschland in Zusammenhang mit Fußballeuropameisterschaft 2024
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote bei Brand in Wohnkomplex in Monschau
-
Feuer in Lagerhalle für Holzsärge in Bayern - vier verletzte Einsatzkräfte
-
Nagelsmann zurück in Deutschland - Sky: Klopp bereit
-
AfD-Klage zu Kontrollkommission in Thüringen scheitert aus formalen Gründen
-
Knapp ein Drittel von 25-Jährigen wohnt noch bei Eltern
-
Förderprogramm "Demokratie leben" neu aufgelegt - Überarbeitung umstritten
-
Brandenburg: Sechsjähriger Junge stürzt von Balkon in elftem Stock und stirbt
-
Geburtenrate in Deutschland sinkt mit 1,32 Kindern auf tiefsten Stand seit 1997
Urteil: Bundesgesundheitsministerium soll Informationen zu Maskendeals herausgeben
Das Bundesgesundheitsministerium soll laut einem Urteil Informationen über die Beschaffung von FFP2-Masken im Zuge der Coronapandemie herausgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in zwei Urteilen laut einer Mitteilung von Freitag. Das Ministerium war während der Coronapandemie unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in die Kritik geraten, weil es laut Vorwürfen massenhaft überteuerte Masken beschafft haben soll.
Dem Gericht zufolge soll das Ministerium die Gutachten und die Stellungnahmen einer Beratungsgesellschaft und einer Anwaltskanzlei herausgeben. Auch die E-Mail-Korrespondenz zwischen Spahn und einer Unternehmerin fällt demnach unter die Herausgabepflicht. Diese soll für die Vermittlung der Maskendeals Millionenprovisionen erhalten haben.
Den Angaben zufolge laufen derzeit am Landgericht Bonn zahlreiche zivilrechtliche Verfahren zur Klärung, ob Maskenlieferanten ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllten. Anträge zur Einsicht von Informationen rund um die Maskenbeschaffung lehnte das Gesundheitsministerium bislang ab. Dem widersprachen die Kölner Richter nun in ihren Urteilen.
Das Verwaltungsgericht gab den Klägern weitestgehend Recht. Dass eine Sichtung der Dokumente für das Ministerium einen "unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand" bedeute, sahen die Richter nicht. Die Pflicht zur Herausgabe sah das Gericht nur da beschränkt, wo in der E-Mail-Korrespondenz "Geschäftsgeheimnisse" enthalten seien. Dies zu prüfen, sei Sache des Ministeriums. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Um möglichst schnell große Mengen von Masken zu kaufen, hatte das Ministerium unter Spahn interessierten Händlern eine Abnahme zum Fixpreis garantiert. Laut Gericht bot der Bund jedem Lieferanten einen Festpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske. Zur Unterstützung bei der Abwicklung beauftragte das Ministerium eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und eine Anwaltskanzlei. Geliefert wurde demnach mehr als eine Milliarde Masken.
Dieses sogenannte Open-House-Verfahren sorgte aber für Ärger: Nach früheren Angaben des Ministeriums stellte sich bei 40 Prozent der Laborprüfungen heraus, dass Anbieter mangelhafte Ware angeboten hatten. Umgekehrt beschweren sich Hersteller, das Ministerium zahle nicht für gelieferte Masken.
T.Wright--AT