-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Deutsche Autohersteller in der Krise: VW, Mercedes und BMW kämpfen mit massiven Verlusten in China
-
Parkgebühren für GP von São Paulo erreichen bis zu 500 Real pro Tag
Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,7 Milliarden Euro an Klarna zahlen
Google soll in Schweden eine Entschädigung in Milliardenhöhe wegen jahrelanger Wettbewerbsverstöße zahlen. Das schwedische Gericht für Patente und Wettbewerb verurteilte den US-Konzern am Mittwoch zu einer Zahlung von umgerechnet 1,7 Milliarden Euro an das Preisvergleichsportal Pricerunner. Die Richter sahen es als erwiesen an, "dass Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat". Pricerunner gehört zu dem schwedischen Unternehmen hinter dem Zahlungsdienstleister Klarna.
Die von Google zu zahlende Summe setzt sich laut Gericht aus 14,3 Milliarden Kronen an Schadenersatz und 400 Millionen Kronen Zinsen zusammen - umgerechnet etwa 1,7 Milliarden Euro.
Pricerunner hatte das Verfahren 2022 beantragt und zunächst eine Entschädigung von 22 Milliarden Kronen gefordert. Klarna erklärte später, dass es von einer noch deutlich höheren Summe ausgehe, weil Google das beanstandete Handhabung nicht eingestellt haben. "Auch wenn Pricerunner nicht mit allen seinen Forderungen Erfolg hatte", sei dieser Schadenersatzbetrag "zweifellos der höchste, der jemals in einem Wettbewerbsverfahren in Schweden verhängt wurde", erklärte Richterin Linda Kullberg.
Konkret wird Google vorgeworfen, in den Ergebnissen seiner Suchmaschine den eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping bevorzugt zu haben. Die EU-Kommission hatte Google wegen derselben Vorwürfe bereits im Jahr 2017 zu einer Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro verurteilt.
"Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden", erklärte Google zu dem Urteil aus Schweden. Es würden nun rechtliche Möglichkeiten geprüft. "Die Änderungen, die wir bereits 2017 an den Shopping-Anzeigen vorgenommen haben, funktionieren gut."
Pontus Scherp, Anwalt von Pricerunner, sagte der Nachrichtenagentur AFP im Vorfeld des Urteils, sein Team halte die von Google im Jahr 2017 vorgenommenen Änderungen für "größtenteils kosmetisch". Das Gericht stellte tatsächlich fest, dass "der Missbrauch durch Google über einen längeren Zeitraum andauerte, als von Google behauptet, und dass dieser Missbrauch Pricerunner Schaden zugefügt hat". Es ergänzte jedoch, dass ein Teil der Klage zu spät eingereicht worden sei, und sprach Pricerunner zudem keine Entschädigung für Folgeschäden zu.
Klarna begrüßte die Entscheidung. Sie werde "einen gesünderen und wettbewerbsfähigeren Markt im Bereich des Produkt- und Dienstleistungsvergleichs fördern und das ist gut für alle Verbraucher", erklärte das Unternehmen. Scherp teilte mit, das Urteil zeige, "dass das Wettbewerbsrecht einen echten Schutz für Unternehmen bietet, die durch Wettbewerbsrechtsverstöße marktbeherrschender Unternehmen wie Google geschädigt werden".
K.Hill--AT