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Hufschmied haftet nicht für Verletzung von Dressurpferd
Ein Hufschmied aus Rheinland-Pfalz muss nicht dafür haften, dass sich ein wertvolles Dressurpferd verletzte. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Stute während des Beschlagens in einen alten Nagel getreten sei, erklärte das Landgericht Koblenz am Freitag. Der Schmied hatte dem Tier neue Hufeisen verpasst.
Später am Tag wurde es ausgeritten, eine Mitarbeiterin des Gestüts kratzte die Hufe aus. Am folgenden Morgen war das Pferd lahm. Ein Mitarbeiter entdeckte, dass es sich einen alten Nagel in den Huf getreten hatte. Das Tier musste in einer Pferdeklinik behandelt werden.
Die Betreiberin des Gestüts verklagte den Hufschmied, weil dieser beim Arbeiten keine Ordnung gehalten habe, so dass die Stute in den Nagel habe treten können. Sie verlangte Schadenersatz von knapp 34.000 Euro. Das Landgericht wies die Klage aber ab - es sei nicht sicher, dass der Unfall tatsächlich beim Beschlagen passiert sei.
A.O.Scott--AT