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Anklage fordert mehr als sieben Jahre Haft für Mette-Marits Sohn wegen Vergewaltigung
Im Vergewaltigungsprozess gegen den Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit hat die Staatsanwaltschaft in Oslo sieben Jahre und sieben Monate Haft gefordert. "Vergewaltigung kann dauerhafte Folgen haben und Leben zerstören", sagte Staatsanwalt Sturla Henriksbö am Mittwoch vor Gericht in Oslo. Der 29-jährige Marius Borg Hoiby ist in 40 Punkten angeklagt, unter anderem soll er vier Frauen vergewaltigt haben, während diese schliefen oder bewusstlos waren.
Zudem soll Hoiby mehrere Ex-Freundinnen körperlich und psychisch misshandelt haben. Er hat einige Straftaten eingeräumt, bestreitet aber die schwerwiegendsten Vorwürfe. Hoiby ist der Sohn von Mette-Marit aus einer früheren Beziehung, bevor sie mit Kronprinz Haakon zusammenkam.
Vergewaltigung könne "etwas sein, was das Opfer ein Leben lang nicht mehr loslässt", sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Hoiby zeigte keine Regung bei der Strafmaßforderung. Als Höchststrafe drohen ihm bis zu 16 Jahre Haft.
Der Skandal hat dem Ruf des norwegischen Königshauses ernsthaft geschadet. Er begann, als Hoiby am 4. August 2024 in Oslo wegen mutmaßlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung in der Wohnung seiner damaligen Freundin festgenommen wurde.
Im Zuge der Ermittlungen zu diesem Vorfall kamen zahlreiche andere mutmaßliche Straftaten ans Licht. Nachdem die Ermittler Videos auf seinem Handy und Laptop gesichtet hatten, wurde er der Vergewaltigung von vier Frauen beschuldigt, die sich nicht wehren konnten. Keiner der vier Frauen war laut Anklage bewusst, was ihr widerfahren war, bis die Polizei ihnen die Videos zeigte und sie über die mutmaßliche Straftat informierte.
Die mutmaßlichen Vergewaltigungen wurden alle nach feuchtfröhlichen Parties begangen, bei denen Hoiby Alkohol und Drogen konsumiert hatte, und nachdem es zunächst einvernehmlichen Sex gegeben hatte. Eine Vergewaltigung soll im Keller der Residenz von Kronprinz Haakon und Mette-Marit stattgefunden haben, während beide zuhause waren. In Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage, ob Hoibys Opfer in der Lage waren, einvernehmlichem Sex zuzustimmen.
In seinem Strafantrag zeichnete Staatsanwalt Henriksbö das Bild eines Angeklagten, "der denkt, dass er alles machen kann", und der kaum darauf bedacht gewesen sei, mit seinen Sexualpartnerinnen zu reden, "wenn sie geschlafen haben und er mehr wollte".
Während des Prozesses hatte Hoiby immer wieder Erinnerungslücken eingeräumt, aber darauf beharrt, dass der Sex stets einvernehmlich erfolgt sei und dass er nicht die Gewohnheit habe, mit schlafenden Menschen Sex zu haben.
Mit Blick auf die Vorwürfe körperlicher Gewalt gegenüber Ex-Freundinnen beschrieb der Staatsanwalt den Beschuldigten "als zu Wutausbrüchen neigenden, eifersüchtigen Mann", der vor allem unter Drogeneinfluss "die Kontrolle verlieren" könne.
"Er kann den Boden unter den Füßen verlieren, ausrasten, schreien, Telefone schmeißen, sogar Messer, Wände treten. Und wir haben (in Zeugenaussagen) von Würfegriffen, Schlägen und Spucken gehört", beschrieb Staatsanwalt Henriksbö den 29-Jährigen.
"Marius Borg Hoiby ist kein Monster. Keiner von uns ist das", sagte der Staatsanwalt. "Wir sind alle menschliche Lebewesen mit guten und schlechten Seiten. Er sollte nicht dafür verurteilt werden, wer er ist, sondern für das, was er getan hat", betonte der Staatsanwalt.
Am Freitag war Hoiby in Tränen ausgebrochen und hatte den "Druck der Medien" beklagt, die ihn "als Person ausradiert hätten". "Ich bin nicht mehr Marius, ich bin ein Monster." Er sei in ganz Norwegen zum "Ziel des Hasses" geworden, klagte er.
Zu den weiteren Anklagepunkten gegen Hoiby gehören Drohungen, Verletzung von Kontaktsperren, Sachbeschädigung, Verletzungen der Privatsphäre und Verkehrsdelikte sowie der Transport von 3,5 Kilogramm Marihuana - seinen Angaben zufolge ohne Gegenleistung.
Hoiby verfolgte den Großteil des Prozesses in schlaffer Haltung, zeichnete, kaute Kaugummi oder "Snus", einen Tabak, den man unter die Oberlippe schiebt.
Nach dem Schlussplädoyer der Anklage sollten die Anwälte der Opfer das Wort ergreifen. Das letzte Wort sollte am Donnerstag die Verteidigung haben. Mit der Urteilsverkündung ist erst in mehreren Wochen oder sogar Monaten zu rechnen.
A.Taylor--AT