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Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
Die Stadt Mannheim muss einer Gerichtsentscheidung zufolge einen umstrittenen Artikel des fraktionslosen Stadtrats Julien Ferrat im Zusammenhang mit einer Swingerparty vorerst nicht im Amtsblatt veröffentlichen. Eine zuvor ergangene Gerichtsanordnung zur Veröffentlichung des Artikels wurde vorläufig ausgesetzt, wie der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Mittwoch mitteilte. In dem Artikel kritisiert Ferrat die Stadt wegen Nichtveröffentlichung zweier Beiträge über eine mögliche Swingerparty im Rathaus.
Ferrat hatte zuvor die Beiträge "Swingerparty im Rathaus geplant" und "Swingerparty im Rathaus?" eingereicht. Die baden-württembergische Stadt veröffentlichte sie nicht. Dagegen schrieb Ferrat den umstrittenen Artikel mit dem Titel "Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim".
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe verpflichtete die Stadt am Mittwoch in einem Eilverfahren zunächst zur Veröffentlichung. Das Gericht sah einen kommunalpolitischen Bezug als gegeben. In dem Artikel gehe es einerseits um die Veröffentlichungspraxis des Amtsblatts, andererseits um die Frage, ob das Rathaus für eine Swingerparty genutzt werden dürfe.
Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) legte dagegen noch am Mittwoch Beschwerde ein. Daraufhin wurde der Beschluss des Verwaltungsgericht vorläufig ausgesetzt. Mit einer Veröffentlichung im bereits für Donnerstag vorgesehenen Amtsblatt wären "vollendete Tatsachen" geschaffen worden, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Über die Beschwerde als solche wurde noch nicht entschieden.
Wie der Südwestrundfunk berichtete, soll Ferrat nach eigenen Angaben eine Swingerparty im Mannheimer Rathaus veranstaltet haben. Damit habe er die Idee eines FKK-Swingerdorfs in Mannheim vorantreiben wollen, das der Stadt hohe Einnahmen bringen könne, hieß es. Die mutmaßliche Swingerparty stieß im Mannheimer Stadtrat auf scharfe Kritik.
G.P.Martin--AT