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Regierung bringt weitere Steuererleichterungen auf den Weg
Das Bundeskabinett hat wegen der anhaltenden Belastungen durch die Corona-Pandemie weitere Steuererleichterungen für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Damit solle "ein Beitrag zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Erholung" geleistet werden, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Mittwoch in Berlin. Erreicht werden solle damit "die breite Mitte der Gesellschaft", sagte Linder und verwies auf die Homeoffice-Pauschale, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlaste.
"Zudem erreichen wir durch die Veränderung bei den Abschreibungen, dass wir uns gewissermaßen aus der pandemiebedingten Rezession herausinvestieren", sagte Lindner. Hintergrund ist, dass Unternehmen durch bessere Möglichkeiten bei Verlustrechnungen und Abschreibungen zusätzliche Investitionsanreize bekommen sollen.
Mit dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum vierten Corona-Steuerhilfegesetz würden außerdem Beiträge dazu geleistet, "die besonderen Leistungen von Pflegenden zu würdigen", führte Lindner weiter aus. Die Steuerfreiheit von 3000 Euro Pflegebonus sei "ausdrücklich" in dem Gesetz vorgesehen, betonte der Finanzminister.
Im Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf, dem vor Inkrafttreten als nächstes nun der Bundestag zustimmen muss, die Verlängerung der bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale bis zum 31. Dezember 2022 vor. Bei der Homeoffice-Pauschale können fünf Euro pro Tag abgesetzt werden, wenn Arbeitnehmer oder Selbständige zu Hause arbeiten. Die Obergrenze pro Jahr liegt bei 600 Euro.
Außerdem können laut dem Regierungsentwurf Arbeitgeber Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei an Beschäftigte in Pflegeberufen zahlen. Dieser Pflegebonus muss bis zum 31. Dezember 2022 ausgezahlt werden. In der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird er nicht angerechnet.
Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert, wie das Finanzministerium weiter ausführte. "Hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 - auch für nicht beratene Steuerpflichtige - verlängert", erläuterte Lindners Ministerium.
Zudem wird die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld um sechs Monate bis Ende Juni 2022 verlängert. Länger gelten soll auch die erweiterte Verlustverrechnung, und zwar bis Ende 2023. So sollen Unternehmen auch weiterhin ihre coronabedingten Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis zu einer Höhe von zehn Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit Gewinnen in dieser Höhe verrechnet werden.
Ebenso sollen für 2022 verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für betriebliche Investitionen gelten. Das soll Unternehmen motivieren, bereits jetzt zu investieren und Anschaffungen nicht aufzuschieben.
Kritik an der Bundesregierung kam aus den Reihen der Opposition. Die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann, bemängelte, der Regierungsentwurf hätte früher kommen und weitergehende Maßnahmen enthalten müssen. "Aufgrund der starken Inflation müssen wir Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen schnell entlasten", erklärte sie.
Der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion, Fritz Güntzler, kritisierte, die steuerfreie Auszahlung eines Corona-Pflegebonus greife zu kurz. "Auch Erzieherinnen und Erzieher im Notbetrieb, Bedienstete im Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung oder Steuerberaterinnen und Steuerberater bei den Corona-Hilfsanträgen sind während der Corona-Krise über sich hinausgewachsen und verdienen Anerkennung seitens der Bundesregierung", erklärte er. Zudem solle die Homeoffice-Pauschale nicht nur um ein Jahr verlängert, sondern dauerhaft gewährt werden.
Der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Christian Görke, forderte, angesichts der steigenden Inflation seien Entlastungen für Geringverdiener und Mittelschicht überfällig. "Von den 2,6 Milliarden Euro Entlastung entfallen rund 1,6 Milliarden Euro auf Unternehmen", kritisierte er.
Y.Baker--AT